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Kostenloser Rückruf

Widerruf Leasingvertrag
bei der Volkswagen Leasing

So einfach funktioniert es

Wer mit der Volkswagen Leasing GmbH einen privaten Leasingvertrag oder einen Leasingvertrag zur Existenzgründung geschlossen hat, kann durch den Widerruf des Leasingvertrages gegen Rückgabe des Autos sein Geld zurückerhalten und ist im besten Fall fast kostenlos Auto gefahren. Auch wer das Auto nicht mehr besitzt kann nach Widerruf die Raten zurückfordern.

Typische Fehler in Leasingverträgen sind fehlerhafte Informationen über Kündigungsrechte, Wertersatzpflichten, Vorfälligkeitsentschädigungen, Sicherheiten, einen Darlehensvermittler oder Auszahlungsbedingungen. Diese und andere Fehler sind mittlerweile von Gerichten vielfach bestätigt.

Wegen diesen Fehlern können die Verträge noch heute widerrufen werden. Wir kennen die Fehler der Verträge der Volkswagen Leasing und prüfen auch Ihren Vertrag kostenlos.

Stiftung Warentest führt uns in der Liste erfolgreicher Kanzleien zum Thema Widerruf Leasingvertrag bei der Volkswagen Leasing.

Zu einem erfolgreichen Verfahren unserer Kanzlei mehr hier.

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Widerruf
Leasingvertrag bei
der Volkswagen Leasing

So einfach funktioniert es

Auto zurückgeben und die Raten zurückerhalten. In den Verträgen der Volkswagen Leasing GmbH finden sich Fehler die einen Widerruf noch heute möglich machen. Lassen Sie jetzt Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich prüfen.

Stiftung Warentest führt uns in der Liste erfolgreicher Kanzleien zum Thema Widerruf Leasingvertrag bei der Volkswagen Leasing

Für Dieselfahrer lohnt sich der Widerruf schon alleine zur Vermeidung von Fahrverboten, Wertverlusten und möglichen Problemen nach Software-Updates oder Zwangs-Nachrüstungen. Ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, spielt jedoch für den Widerrufsjoker keine Rolle.

Für Dieselfahrer und Benzinerfahrer gleichermaßen ist der Widerrufsjoker die Möglichkeit tausende Euros zu sparen, im besten Fall für die langjährige Nutzung des Fahrzeuges kaum etwas zahlen zu müssen.

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    Hier können Sie sofort prüfen, ob Ihr Vertrag für einen Widerruf in Frage kommt.

    Machen Sie jetzt kostenlos den Schnell-Check, ob auch Ihr Vertrag widerrufbar ist. Beantworten Sie einfach die nachfolgenden Fragen.

      Der EuGH hat im Dezember 2023 entschieden, dass ein Widerruf bei beendeten Verträgen nicht mehr möglich sein soll. Daher besteht in Ihrem Fall leider kein Widerrufsrecht.

      Wenn es in Ihrem Fall jedoch um eine Prüfung der Abrechnung des Leasingvertrages geht, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Vielfach sind Forderungen der Leasinggesellschaften überhöht und können mit anwaltlicher Hilfe deutlich reduziert werden. Wenn dies auf Ihren Fall zutrifft, nehmen Sie HIER Kontakt zu uns auf, rufen uns an unter 06171 9797570 oder mailen uns [email protected] für eine erste kostenlose Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.

      Der EuGH hat im Dezember 2023 entschieden, dass ein Widerruf bei Kilometerleasingverträgen grundsätzlich nicht mehr möglich sein soll. Daher besteht in Ihrem Fall leider kein Widerrufsrecht.

      Wenn es in Ihrem Fall jedoch um eine Prüfung der Abrechnung des Leasingvertrages oder z.B. Vereinbarungen von Kaufoptionen geht, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Vielfach sind Forderungen der Leasinggesellschaften überhöht und können mit anwaltlicher Hilfe deutlich reduziert werden. Wenn dies auf Ihren Fall zutrifft, nehmen Sie HIER Kontakt zu uns auf, rufen uns an unter 06171 9797570 oder mailen uns [email protected] für eine erste kostenlose Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.

      Widerrufsrechte bestehen nur für Darlehensverträge und Restwert-Leasingverträge die von Verbrauchern abgeschlossen werden. Für gewerbliche Verträge besteht leider kein Widerrufsrecht. Eine Ausnahme sind Verträge zur Existenzgründung.

      Für gewerbliche Darlehensnehmer ist zwar ein Widerruf nicht möglich, es können jedoch Ansprüche z.B. wegen des Abgasskandals, der Prüfung der Abrechnung des Leasingvertrages oder der Übernahme des Fahrzeugs zum Leasingende in Betracht kommen. Wenn dies auf Ihren Fall zutrifft, nehmen Sie HIER Kontakt zu uns auf, rufen uns an unter 06171 9797570 oder mailen uns [email protected] für eine erste kostenlose Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.

      Der EuGH hat im Dezember 2023 entschieden, dass ein Widerruf bei beendeten Verträgen nicht mehr möglich sein soll. Daher besteht in Ihrem Fall leider kein Widerrufsrecht.

      Wenn es in Ihrem Fall jedoch um eine Prüfung der Abrechnung des Leasingvertrages geht, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Vielfach sind Forderungen der Leasinggesellschaften überhöht und können mit anwaltlicher Hilfe deutlich reduziert werden. . Wenn dies auf Ihren Fall zutrifft, nehmen Sie HIER Kontakt zu uns auf, rufen uns an unter 06171 9797570 oder mailen uns [email protected] für eine erste kostenlose Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.

      Sollte das Fahrzeug nicht mehr zurückgegeben werden können, weil es verkauft worden ist, soll ein Widerruf nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH nicht mehr durchsetzbar sein. Vor diesem Hintergrund wäre ein Widerrufsverfahren in Ihrem Fall leider nicht erfolgversprechend.

      Wenn es in Ihrem Fall jedoch um eine Prüfung der Abrechnung des Leasingvertrages geht, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Vielfach sind Forderungen der Leasinggesellschaften überhöht und können mit anwaltlicher Hilfe deutlich reduziert werden. Wenn dies auf Ihren Fall zutrifft, nehmen Sie HIER Kontakt zu uns auf, rufen uns an unter 06171 9797570 oder mailen uns [email protected] für eine erste kostenlose Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.

      PRÜFUNG ERFOLGREICH!

      Die Prüfung hat ergeben, dass Ihr Vertrag wahrscheinlich noch heute widerrufbar ist. Um dies abschließend zu bestätigen ist noch eine Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen notwendig. Nach einem Widerruf können Sie von der Bank oder dem Leasinggeber alle gezahlten Raten und eine ggf. geleistete Anzahlung zurückverlangen. Für die Nutzung des Fahrzeuges bis Widerruf können Wertersatz und Vertragszinsen geschuldet sein. Sie schulden ab Widerruf jedoch keine Zahlungen mehr. Im Gegenzug geben Sie das Auto zurück.

      Machen Sie Ihre Rechte jetzt geltend!

      Geben Sie jetzt Ihre Kontaktdaten ein und wir übersenden Ihnen KOSTENFREI zur abschließenden Prüfung alle benötigten Informationen per E-Mail. Sie können auch das Upload-Formular verwenden und sofort Ihre Vertragsunterlagen als Scan oder Foto hochladen. Oder Sie rufen uns einfach unter 06171 9797570 an.

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      SOFORT-UPLOAD
      zur Prüfung des Vertrages

      Hier können Sie Ihre Vertragsunterlagen als Foto oder Scan direkt zur kostenlosen Prüfung hochladen. Wir prüfen den Vertrag und geben Ihnen eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten.

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      zur Prüfung des Vertrages

      Hier können Sie Ihren Vertrag sofort zur kostenlosen Prüfung hochladen. Sie können einen Scan des Vertrages oder ein Handyfoto des Vertrages hochladen.

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      Wie ist das möglich?
      Fast alle Verträge enthalten Fehler in der Widerrufsbelehrung oder sogenannten Pflichtangaben, so dass die Widerrufsfrist des Vertrages nie zu laufen begonnen hat und der Widerruf noch heute möglich ist.

      Für wen gilt dies?
      Dies gilt für alle privat genutzten Fahrzeuge, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen, ob Diesel oder Benziner. Für gewerbliche Darlehen gilt das Widerrufsrecht nur bei einer Existenzgründung.

      Rechtsanwalt Bender ist bekannt aus den Medien z.B.:

      Gibt es ein Risiko?

      Bei uns gehen Sie kein Risiko ein. Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich Ihren Vertrag und geben Ihnen eine Einschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sollten Sie sich dann für einen Widerruf entscheiden, werden unsere Kosten von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, können Sie eine solche in vielen Fällen noch abschließen.

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      Über 800 geprüfte Verträge
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      Tausende Euro sparen

      FAQ — häufig gestellte Fragen

      Verbraucher haben das Recht, sich innerhalb einer Frist von 14 Tagen vom Kreditvertrag ohne Begründung durch Widerruf wieder zu lösen. Banken müssen Verbraucher über dieses Widerrufsrecht umfassend informieren. In vielen Fällen wird aber nicht richtig belehrt. Ist die Belehrung fehlerhaft oder unvollständig, kann der Kredit noch über die 14-Tage-Frist hinaus unbegrenzt widerrufen werden.

      Dies gilt sowohl für Autokredite wie auch Leasingverträge.

      Grundsätzlich bekommen Sie alle Zahlungen zurück. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH ist bei Darlehen Wertersatz für die Nutzung zu zahlen. Nach diesseitiger Auffassung ist beim Wertersatz die Händlermarge abzuziehen. In vielen Fällen ist auch nach Widerruf kein Zins zu bezahlen, so dass sich durch den Widerruf erhebliche Vorteile ergeben.

      Bei Leasingverträgen muss in vielen Fällen noch nicht einmal Wertersatz für die Nutzung gezahlt werden.

      Grundsätzlich sind alle hauseigenen Banken der Automarken z.B. Volkswagen Bank, Audi Bank, BMW Bank usw. betroffen. Daneben sind auch andere autofinanzierende Banken wie zum Beispiel die Santander Consumer Bank oder die Targobank betroffen.

      Widerruf Autokredit in der Presse

      Bei allen Fragen rufen Sie uns einfach
      unverbindlich an unter: 06171 979757-0

      Oder geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

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        Urteile für Verbraucher zum Widerruf von Autokrediten und Leasingverträgen:

        AKF Leasing GmbH:

        Landgericht Wuppertal, Urteil vom 21.10.2019, Aktenzeichen: 17 O 62/19

        Bank11 für Privatkunden und Handel GmbH:

        Landgericht Düsseldorf, Hinweis vom 09.04.2020, Aktenzeichen: 13 O 198/18

        Ober­landes­gericht Düssel­dorf, Hinweis zum Aktenzeichen: I-9 U 112/20

        Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH:

        Landgericht Hamburg, Urteil vom 29.06.2019, Aktenzeichen: 330 O 145/18

        Commerz Finanz GmbH:

        Landgericht Stuttgart, Urteil vom 22.03.2018, Aktenzeichen: 14 O 340/17

        FCA Bank Deutsch­land GmbH:

        Landgericht Heilbronn, Urteil vom 26.06.2020, Aktenzeichen: Bi 6 O 127/20

        Ford Bank (Nieder­lassung der FCE Bank plc)

        Land­gericht Karls­ruhe, Hinweis vom 18.04.2019, Aktenzeichen 2 O 384/18,

        Land­gericht Limburg, Hinweis vom 05.04.2019, Aktenzeichen: 1 O 85/19 (nicht rechts­kräftig).

        Mercedes-Benz Bank AG:

        Land­gericht Berlin, Urteil vom 14.12.2018
        Aktenzeichen: 38 O 62/18 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Berlin, Urteil vom 15.02.2019, Aktenzeichen: 4 O 20/18 (nicht rechts­kräftig),

        Land­gericht Erfurt, Urteil vom 08.03.2019, Aktenzeichen: 9 O 480/18 (nicht rechts­kräftig);

        Land­gericht Stutt­gart, Hinweis vom 02.05.2018, Aktenzeichen: 12 O 94/18;

        Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 21.08.2018, Aktenzeichen: 25 O 73/18.

        Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 13.11.2019, Aktenzeichen: 4 U 7/19 (wirkungslos wg. Klagerücknahme, vermutlich Vergleich).

        Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 13.11.2019, Aktenzeichen: 4 U 8/19 (wirkungslos wg. Klagerücknahme, vermutlich Vergleich).

        Landgericht Bochum, Urteil vom 05.03.2020, Aktenzeichen: I-1 O 374/19

        Landgericht Hof, Urteil vom 18.03.2020, Aktenzeichen: 17 O 10/19

        Landgericht Bonn, Hinweis vom 04.06.2020, Aktenzeichen: 2 O 332/19

        Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 08.07.2020, Aktenzeichen: 13 U 20/19

        Landgericht Potsdam, Urteil vom 09.09.2020, Aktenzeichen: 8 O 293/19

        Opel Bank GmbH / Opel Bank S.A.

        Land­gericht Aurich, (Versäumnis-)Urteil vom 21.08.2018, Aktenzeichen: 1 O 632/18 (nicht rechts­kräftig).

        Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.06.2020, Aktenzeichen: 24 U 305/19

        Oberlandesgericht Frankfurt, Hinweis vom 21.04.2020, Aktenzeichen: 24 U 307/19

        Landgericht Ravensburg, Urteil vom 18.02.2020, Aktenzeichen: 2 O 299/19

        CreditPlus Bank AG:

        Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 06.12.2018, Aktenzeichen: 25 O 152/18 (nicht rechts­kräftig)

        BMW Bank GmbH:

        Landgericht Ravensburg, Urteil vom 30.07.2019, Aktenzeichen: 2 O 90/19

        Landgericht Ravensburg, Urteil vom 30.07.2019, Aktenzeichen: 2 O 115/19

        Landgericht Ravensburg, Urteil vom 30.07.2019, Aktenzeichen: 2 O 164/19

        Landgericht Ravensburg, Urteil vom 20.09.2019, Aktenzeichen: 2 O 105/19

        DSL-Bank (Nieder­lassung der Deutsche Bank AG - ehemals Postbank)

        Land­gericht Bonn, Vergleich
        Aktenzeichen: 2 O 219/19

        Glienicke British Cars Frankfurt am Main GmbH & Co. KG:

        Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.07.2020, Aktenzeichen: 2-21 O 75/20

        Hyundai Capital Bank:

        LG Wuppertal , Urteil vom 31.07.2019, Aktenzeichen 3 O 22/19

        MKG Bank (Zweig­nieder­lassung der MCE Bank GmbH):

        Land­gericht Karls­ruhe, Urteil vom 10.01.2018, Aktenzeichen: 2 O 76/18 (nicht rechts­kräftig)

        RCI Banque S.A. Nieder­lassung Deutsch­land:

        Land­gericht Düssel­dorf, Urteil vom 17.04.2019, Aktenzeichen: 13 O 387/17 

        Landgericht Aurich, Urteil vom 08.08.2019, Aktenzeichen: 1 O 535/18 (nicht rechtskräftig)

        S-Kredit­partner GmbH (Sparkassen-Gruppe):

        Land­gericht Berlin, (Versäumnis-)Urteil vom 28.03.2019, Aktenzeichen: 21 O 273/18

        Landgericht Berlin, Urteil vom 28.03.2019, Aktenzeichen: 21 O 273/18

        Landgericht Berlin, Urteil vom 09.12.2019, Aktenzeichen: 37 O 181/19

        Volks­wagen Bank GmbH (VW Bank - Audi Bank - Seat Bank - Skoda Bank):

        Land­gericht Arns­berg, Urteil vom 17.11.2017, Aktenzeichen: 2 O 45/17 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Berlin, Urteil vom 05.12.2017, Aktenzeichen: 4 O 150/16 (gegen­stands­los)

        Land­gericht Berlin, Urteil vom 29.03.2019,Aktenzeichen: 4 O 224/18 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Ellwangen (Jagst), Urteil vom 25.01.2018, Aktenzeichen: 4 O 232/17 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Paderborn, Urteil vom 05.07.2018, Aktenzeichen: 4 O 72/18 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Limburg, Urteil vom 13.07.2018, Aktenzeichen: 2 O 317/17 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Hamburg, Urteil vom 12.11.2018, Aktenzeichen: 318 O 141/18 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Kleve, Urteil vom 27.12.2018, Aktenzeichen: 4 O 46/18 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht München I, Urteil vom 09.02.2018, Aktenzeichen: 29 O 14138/17 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Paderborn, Urteil vom 16.07.2018, Aktenzeichen: 3 O 408/17 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Ravens­burg, Urteil vom 07.08.2018, Aktenzeichen: 2 O 259/17 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Ravens­burg, Urteil vom 07.05.2019, Aktenzeichen: 2 O 426/18 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Tübingen, Hinweis vom 13.11.2018, Aktenzeichen: 3 O 96/18 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Tübingen, (Anerkennt­nis-)Urteil vom 12.07.2019
        Aktenzeichen: 7 O 2/19 (nicht rechts­kräftig)

        Landgericht Landau, Urt. v. 15.8.2019, Aktenzeichen: 4 O 24/19

        FCA Bank Deutsch­land GmbH:

        Land­gericht Limburg, Hinweis vom 06.03.2019, Aktenzeichen: 1 O 55/19 (nicht rechts­kräftig).

        MCE Bank GmbH:

        Land­gericht Wiesbaden, Urteil vom 09.08.2018, Aktenzeichen: 9 O 143/18 (nicht rechts­kräftig)

        Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 10.09.2020, Aktenzeichen: 9 O 211/19

        Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.09.2020, Aktenzeichen 10 U 188/19

        Nissan Bank (Geschäfts­bereich der RCI Banque S.A., Nieder­lassung Deutsch­land):

        Land­gericht Düssel­dorf, Hinweis vom 12.04.2018, Aktenzeichen: 8 O 296/17.

        Santander Consumer Bank AG:

        Land­gericht Heilbronn, Urteil vom 25.03.2019,
        Aktenzeichen: Bi 6 O 3/19 (nicht rechts­kräftig)

        Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2020, Aktenzeichen: I-7 U 175/19

        Sixt Leasing SE:

        Land­gericht München I, Urteil vom 20.12.2018
        Aktenzeichen: 10 O 9743/18, rechtskräftig

        Oberlandesgericht München, Urteil vom 18.06.2020
        Aktenzeichen: 32 U 7119/19

        Landgericht München I, Urteil vom 07.08.2020, Aktenzeichen: 22 O 2315/20

        Targobank AG:

        Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2020, Aktenzeichen: 8 O 152/19

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