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Volkswagen Leasing GmbH: Erfolg nach Widerruf Leasingvertrag

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    Widerruf Leasingvertrag erfolgreich – Vorteilhafte Einigung mit Leasinggeber möglich – Leasingnehmer spart vierstellige Summe

    Mit Datum vom 20.12.2018 hatte ein von Rechtsanwalt Simon Bender vertretener Leasingnehmer seinen im Jahre 2016 abgeschlossenen Leasingvertrag mit der Volkswagen Leasing GmbH widerrufen.

    Der Vertrag enthielt nach Einschätzung von Rechtsanwalt Bender unter anderem fehlerhafte Pflichtangaben zum Kündigungsrecht und zu den Leasingraten, so dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hatte. Der Vertrag konnte daher noch im Jahre 2018 wirksam widerrufen werden.

    Gegenüber dem Kunden wies die Volkswagen Leasing GmbH den Anspruch zunächst zurück. Nach der Einschaltung des Rechtsbeistandes ließ sich die Volkswagen Leasing GmbH jedoch auf eine Einigung ein und bot „kulanzweise“ einen vierstelligen Betrag zur Erledigung der Angelegenheit an, was der Leasingnehmer annahm. Für den Leasingnehmer konnte damit schnell ein auch im Verhältnis zum Gesamtvertrag beachtlicher Erfolg erzielt werden, ohne überhaupt ein Gericht bemühen zu müssen.

    Der Fall zeigt exemplarisch, dass es durchaus gelingen kann, auch ohne Gerichtsverfahren kurzfristig zu vorteilhaften Lösungen zu gelangen. In den meisten Fällen gelingt dies jedoch erst nach Einschaltung eines fachkundigen Rechtsbeistandes.

    Was sollten Leasingnehmer tun?

    Private Leasingnehmer sollten ihre Verträge durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen und sich eine kostenlose Einschätzung einholen, ob auch ein Widerruf des eigenen Vertrages möglich ist. Regelmäßig bietet der Widerruf des Leasingvertrages die Möglichkeit, tausende Euro zu sparen.

    Im besten Fall muss der Leasingnehmer noch nicht einmal etwas für die Nutzung des Leasingfahrzeuges bezahlen. Dies hat zum Beispiel das Landgericht München I in einem Parallelfall für einen Sixt Leasingvertrag entschieden. Nach der gesetzlichen Konzeption hängt die Pflicht zum Wertersatz davon ab, ob der Leasingnehmer ausdrücklich eingewilligt hat, dass der Leasinggeber vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt. In vielen Fällen fehlt eine solche Einwilligung, was zum Wegfall der Pflicht zum Wertersatz führen kann.

    Gerne beraten wir auch Sie zu Ihren Möglichkeiten. Nehmen Sie unverbindlich und kostenlos zu uns Kontakt auf. Die BENDER Rechtsanwaltskanzlei ist auf die Durchsetzung der Rechte von Leasingnehmern, Autokäufern und Darlehensnehmern spezialisiert. Schon seit vielen Jahren vertritt Rechtsanwalt Simon Bender Darlehensnehmer bei der Durchsetzung von Widerrufen. Profitieren Sie von dieser Erfahrung und nutzen Sie die risikolose Möglichkeit einer kostenfreien Erstberatung.

    https://benderlegal.de/faelle/widerruf-autokredit/

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