• Soforthilfe: 0 61 71 / 97 97 57-0

Kostenloser Rückruf

Widerruf Kilometer-Leasingvertrag
im Fernabsatz

So einfach funktioniert es

Wer einen privaten Kilometer-Leasingvertrag per Telefon, E-Mail, Post oder Fax geschlossen hat oder einen Restwert-Leasingvertrag (Art des Vertragsschlusses egal) sollte seinen Vertrag prüfen lassen.

Das OLG München hat z.B. für einen Leasingvertrag von SIXT entschieden, dass der Kunde alle Raten und die Anzahlung zurückerhält und für die Nutzung nichts schuldet (Urteil Volltext HIER).

Wir kennen die Fehler der Leasingverträge und prüfen auch Ihren Vertrag kostenlos.

Stiftung Warentest führt uns in der Liste erfolgreicher Kanzleien zum Thema Widerruf Leasingvertrag z.B. auch bei der Volkswagen Leasing.

Zu einem von vielen erfolgreichen Verfahren unserer Kanzlei mehr hier.

Jetzt Erstberatung anfordern

Widerruf
Kilometer-Leasingvertrag
im Fernabsatz

So einfach funktioniert es

Sie haben einen privaten Kilometer-Leasingvertrag der nicht im Autohaus geschlossen wurde oder einen Vertrag mit Restwertleasing? Sie könnten alle Raten und Anzahlung zurückerhalten ohne für die Nutzung etwas zahlen zu müssen. Lassen Sie jetzt Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich prüfen.

Stiftung Warentest führt uns in der Liste erfolgreicher Kanzleien zum Thema Widerruf Leasingvertrag z.B. bei der Volkswagen Leasing oder SIXT Leasing

Für Kilometer-Leasing lohnt sich der Widerruf nicht nur wegen der Möglichkeit alle Zahlungen und eine Anzahlung zurückerhalten, sondern auch wegen eines vorzeitigen Ausstiegs aus dem möglicherweise unerwünschten Vertrag.

Für Restwert-Leasing ist der Widerrufsjoker zusätzlich die Möglichkeit eine hohe Nachzahlung zu vermeiden, wenn das Fahrzeug den festgeschriebenen Restwert nicht mehr erreicht, was z.B. bei vielen Dieselfahrzeugen der Fall ist.

Kostenlose Erstberatung jetzt anfordern per Telefon 06171 979757-0 oder Kontaktdaten eingeben

    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    * Pflichtfeld

    Hier können Sie sofort prüfen, ob Ihr Vertrag für einen Widerruf in Frage kommt.

    Machen Sie jetzt kostenlos den Schnell-Check, ob auch Ihr Vertrag widerrufbar ist. Beantworten Sie einfach die nachfolgenden Fragen.

      PRÜFUNG ERFOLGREICH! Die Prüfung hat ergeben, dass Ihr Vertrag wahrscheinlich noch heute widerrufbar ist. Um dies abschließend zu bestätigen ist noch eine Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen notwendig. Nach einem Widerruf können Sie von dem Leasinggeber alle gezahlten Raten und eine ggf. geleistete Anzahlung zurückverlangen. Sie schulden ab Widerruf außerdem keine Zahlungen mehr. Im Gegenzug geben Sie das Auto zurück. Im besten Fall schulden Sie keinen Wertersatz für die Fahrzeugnutzung. Machen Sie Ihre Rechte jetzt geltend!
      Geben Sie jetzt Ihre Kontaktdaten ein und wir übersenden Ihnen KOSTENFREI zur abschließenden Prüfung alle benötigten Informationen per E-Mail. Sie können auch das Upload-Formular verwenden und sofort Ihre Vertragsunterlagen als Scan oder Foto hochladen. Oder Sie rufen uns einfach unter 06171 9797570 an.

      Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
      Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

      Google reCAPTCHA laden

      * Pflichtfeld

      Leider können wir Ihren Fall nicht übernehmen. Nach unserer Auffassung ist ein Widerruf von Verträgen vor dem 10.06.2010 auf Grund einer anderen Gesetzeslage nicht erfolgversprechend.

      Für Kilometer-Leasingverträge die im Autohaus abgeschlossen worden sind, ist die Rechtsprechung bislang unklar. Wir übernehmen daher aktuell nur Fälle, bei denen der Vertrag nicht im Autohaus geschlossen wurde.

      Widerrufsrechte bestehen nur für Darlehensverträge und Leasingverträge die von Verbrauchern abgeschlossen werden. Für gewerbliche Verträge besteht leider kein Widerrufsrecht. Eine Ausnahme sind Verträge zur Existenzgründung. Für gewerbliche Darlehensnehmer ist zwar ein Widerruf nicht möglich, es können jedoch Ansprüche wegen des Abgasskandals in Betracht kommen. Wenn Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, nehmen Sie zu uns hier Kontakt auf, rufen uns an 06171 9797570 oder mailen uns [email protected] für eine erste kostenlose Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.

      Eine Widerrufsmöglichkeit für Autokredite oder Leasingverträge besteht in der Regel dann, wenn dem Verbraucher nicht alle gesetzlichen Pflichtangaben mitgeteilt worden sind. Da der Gesetzgeber Pflichtangaben erst nach dem 10.06.2010 eingeführt hat, kommen für den „Widerrufsjoker“ insbesondere Verträge in Betracht, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Da Ihr Vertrag vor dem bzw. am 10.06.2010 abgeschlossen worden ist, dürften in Ihrem Fall wahrscheinlich keine hinreichenden Erfolgsaussichten für ein Widerrufsverfahren bestehen. Da wir uns ausschließlich auf Widerrufsverfahren für Autokredite oder Leasingverträge nach dem 10.06.2010 spezialisiert haben, können wir Ihnen diesmal leider nicht behilflich sein.

      SOFORT-UPLOAD
      zur Prüfung des Vertrages

      Hier können Sie Ihre Vertragsunterlagen als Foto oder Scan direkt zur kostenlosen Prüfung hochladen. Wir prüfen den Vertrag und geben Ihnen eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten.

      DATEN HOCHLADEN

      SOFORT-UPLOAD
      zur Prüfung des Vertrages

      Hier können Sie Ihren Vertrag sofort zur kostenlosen Prüfung hochladen. Sie können einen Scan des Vertrages oder ein Handyfoto des Vertrages hochladen.

      DATEN HOCHLADEN

      Wie ist das möglich?
      Fast alle Verträge enthalten Fehler in der Widerrufsbelehrung oder sogenannten Pflichtangaben, so dass die Widerrufsfrist des Vertrages nie zu laufen begonnen hat und der Widerruf noch heute möglich ist.

      Für wen gilt dies?
      Dies gilt für alle privat genutzten Fahrzeuge, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen, ob Diesel oder Benziner. Für gewerbliche Darlehen gilt das Widerrufsrecht nur bei einer Existenzgründung.

      Rechtsanwalt Bender ist bekannt aus den Medien z.B.:

      Gibt es ein Risiko?

      Bei uns gehen Sie kein Risiko ein. Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich Ihren Vertrag und geben Ihnen eine Einschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sollten Sie sich dann für einen Widerruf entscheiden, werden unsere Kosten von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, können Sie eine solche in vielen Fällen noch abschließen.

      0
      +
      Über 800 geprüfte Verträge
      0
      %
      Über 90% davon fehlerhaft
      0
      +
      Tausende Euro sparen

      FAQ — häufig gestellte Fragen

      Verbraucher haben das Recht, sich innerhalb einer Frist von 14 Tagen vom Kreditvertrag ohne Begründung durch Widerruf wieder zu lösen. Banken müssen Verbraucher über dieses Widerrufsrecht umfassend informieren. In vielen Fällen wird aber nicht richtig belehrt. Ist die Belehrung fehlerhaft oder unvollständig, kann der Kredit noch über die 14-Tage-Frist hinaus unbegrenzt widerrufen werden.

      Dies gilt sowohl für Autokredite wie auch Leasingverträge.

      Grundsätzlich bekommen Sie alle Zahlungen zurück. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH ist bei Darlehen Wertersatz für die Nutzung zu zahlen. Nach diesseitiger Auffassung ist beim Wertersatz die Händlermarge abzuziehen. In vielen Fällen ist auch nach Widerruf kein Zins zu bezahlen, so dass sich durch den Widerruf erhebliche Vorteile ergeben.

      Bei Leasingverträgen muss in vielen Fällen noch nicht einmal Wertersatz für die Nutzung gezahlt werden.

      Grundsätzlich sind alle hauseigenen Banken der Automarken z.B. Volkswagen Bank, Audi Bank, BMW Bank usw. betroffen. Daneben sind auch andere autofinanzierende Banken wie zum Beispiel die Santander Consumer Bank oder die Targobank betroffen.

      Widerruf Autokredit in der Presse

      Bei allen Fragen rufen Sie uns einfach
      unverbindlich an unter: 06171 979757-0

      Oder geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

        Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
        Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

        Google reCAPTCHA laden

        * Pflichtfeld

        Urteile für Verbraucher zum Widerruf von Autokrediten und Leasingverträgen:

        AKF Leasing GmbH:

        Landgericht Wuppertal, Urteil vom 21.10.2019, Aktenzeichen: 17 O 62/19

        Bank11 für Privatkunden und Handel GmbH:

        Landgericht Düsseldorf, Hinweis vom 09.04.2020, Aktenzeichen: 13 O 198/18

        Ober­landes­gericht Düssel­dorf, Hinweis zum Aktenzeichen: I-9 U 112/20

        Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH:

        Landgericht Hamburg, Urteil vom 29.06.2019, Aktenzeichen: 330 O 145/18

        Commerz Finanz GmbH:

        Landgericht Stuttgart, Urteil vom 22.03.2018, Aktenzeichen: 14 O 340/17

        FCA Bank Deutsch­land GmbH:

        Landgericht Heilbronn, Urteil vom 26.06.2020, Aktenzeichen: Bi 6 O 127/20

        Ford Bank (Nieder­lassung der FCE Bank plc)

        Land­gericht Karls­ruhe, Hinweis vom 18.04.2019, Aktenzeichen 2 O 384/18,

        Land­gericht Limburg, Hinweis vom 05.04.2019, Aktenzeichen: 1 O 85/19 (nicht rechts­kräftig).

        Mercedes-Benz Bank AG:

        Land­gericht Berlin, Urteil vom 14.12.2018
        Aktenzeichen: 38 O 62/18 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Berlin, Urteil vom 15.02.2019, Aktenzeichen: 4 O 20/18 (nicht rechts­kräftig),

        Land­gericht Erfurt, Urteil vom 08.03.2019, Aktenzeichen: 9 O 480/18 (nicht rechts­kräftig);

        Land­gericht Stutt­gart, Hinweis vom 02.05.2018, Aktenzeichen: 12 O 94/18;

        Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 21.08.2018, Aktenzeichen: 25 O 73/18.

        Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 13.11.2019, Aktenzeichen: 4 U 7/19 (wirkungslos wg. Klagerücknahme, vermutlich Vergleich).

        Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 13.11.2019, Aktenzeichen: 4 U 8/19 (wirkungslos wg. Klagerücknahme, vermutlich Vergleich).

        Landgericht Bochum, Urteil vom 05.03.2020, Aktenzeichen: I-1 O 374/19

        Landgericht Hof, Urteil vom 18.03.2020, Aktenzeichen: 17 O 10/19

        Landgericht Bonn, Hinweis vom 04.06.2020, Aktenzeichen: 2 O 332/19

        Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 08.07.2020, Aktenzeichen: 13 U 20/19

        Landgericht Potsdam, Urteil vom 09.09.2020, Aktenzeichen: 8 O 293/19

        Opel Bank GmbH / Opel Bank S.A.

        Land­gericht Aurich, (Versäumnis-)Urteil vom 21.08.2018, Aktenzeichen: 1 O 632/18 (nicht rechts­kräftig).

        Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.06.2020, Aktenzeichen: 24 U 305/19

        Oberlandesgericht Frankfurt, Hinweis vom 21.04.2020, Aktenzeichen: 24 U 307/19

        Landgericht Ravensburg, Urteil vom 18.02.2020, Aktenzeichen: 2 O 299/19

        CreditPlus Bank AG:

        Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 06.12.2018, Aktenzeichen: 25 O 152/18 (nicht rechts­kräftig)

        BMW Bank GmbH:

        Landgericht Ravensburg, Urteil vom 30.07.2019, Aktenzeichen: 2 O 90/19

        Landgericht Ravensburg, Urteil vom 30.07.2019, Aktenzeichen: 2 O 115/19

        Landgericht Ravensburg, Urteil vom 30.07.2019, Aktenzeichen: 2 O 164/19

        Landgericht Ravensburg, Urteil vom 20.09.2019, Aktenzeichen: 2 O 105/19

        DSL-Bank (Nieder­lassung der Deutsche Bank AG - ehemals Postbank)

        Land­gericht Bonn, Vergleich
        Aktenzeichen: 2 O 219/19

        Glienicke British Cars Frankfurt am Main GmbH & Co. KG:

        Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.07.2020, Aktenzeichen: 2-21 O 75/20

        Hyundai Capital Bank:

        LG Wuppertal , Urteil vom 31.07.2019, Aktenzeichen 3 O 22/19

        MKG Bank (Zweig­nieder­lassung der MCE Bank GmbH):

        Land­gericht Karls­ruhe, Urteil vom 10.01.2018, Aktenzeichen: 2 O 76/18 (nicht rechts­kräftig)

        RCI Banque S.A. Nieder­lassung Deutsch­land:

        Land­gericht Düssel­dorf, Urteil vom 17.04.2019, Aktenzeichen: 13 O 387/17 

        Landgericht Aurich, Urteil vom 08.08.2019, Aktenzeichen: 1 O 535/18 (nicht rechtskräftig)

        S-Kredit­partner GmbH (Sparkassen-Gruppe):

        Land­gericht Berlin, (Versäumnis-)Urteil vom 28.03.2019, Aktenzeichen: 21 O 273/18

        Landgericht Berlin, Urteil vom 28.03.2019, Aktenzeichen: 21 O 273/18

        Landgericht Berlin, Urteil vom 09.12.2019, Aktenzeichen: 37 O 181/19

        Volks­wagen Bank GmbH (VW Bank - Audi Bank - Seat Bank - Skoda Bank):

        Land­gericht Arns­berg, Urteil vom 17.11.2017, Aktenzeichen: 2 O 45/17 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Berlin, Urteil vom 05.12.2017, Aktenzeichen: 4 O 150/16 (gegen­stands­los)

        Land­gericht Berlin, Urteil vom 29.03.2019,Aktenzeichen: 4 O 224/18 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Ellwangen (Jagst), Urteil vom 25.01.2018, Aktenzeichen: 4 O 232/17 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Paderborn, Urteil vom 05.07.2018, Aktenzeichen: 4 O 72/18 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Limburg, Urteil vom 13.07.2018, Aktenzeichen: 2 O 317/17 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Hamburg, Urteil vom 12.11.2018, Aktenzeichen: 318 O 141/18 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Kleve, Urteil vom 27.12.2018, Aktenzeichen: 4 O 46/18 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht München I, Urteil vom 09.02.2018, Aktenzeichen: 29 O 14138/17 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Paderborn, Urteil vom 16.07.2018, Aktenzeichen: 3 O 408/17 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Ravens­burg, Urteil vom 07.08.2018, Aktenzeichen: 2 O 259/17 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Ravens­burg, Urteil vom 07.05.2019, Aktenzeichen: 2 O 426/18 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Tübingen, Hinweis vom 13.11.2018, Aktenzeichen: 3 O 96/18 (nicht rechts­kräftig)

        Land­gericht Tübingen, (Anerkennt­nis-)Urteil vom 12.07.2019
        Aktenzeichen: 7 O 2/19 (nicht rechts­kräftig)

        Landgericht Landau, Urt. v. 15.8.2019, Aktenzeichen: 4 O 24/19

        FCA Bank Deutsch­land GmbH:

        Land­gericht Limburg, Hinweis vom 06.03.2019, Aktenzeichen: 1 O 55/19 (nicht rechts­kräftig).

        MCE Bank GmbH:

        Land­gericht Wiesbaden, Urteil vom 09.08.2018, Aktenzeichen: 9 O 143/18 (nicht rechts­kräftig)

        Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 10.09.2020, Aktenzeichen: 9 O 211/19

        Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.09.2020, Aktenzeichen 10 U 188/19

        Nissan Bank (Geschäfts­bereich der RCI Banque S.A., Nieder­lassung Deutsch­land):

        Land­gericht Düssel­dorf, Hinweis vom 12.04.2018, Aktenzeichen: 8 O 296/17.

        Santander Consumer Bank AG:

        Land­gericht Heilbronn, Urteil vom 25.03.2019,
        Aktenzeichen: Bi 6 O 3/19 (nicht rechts­kräftig)

        Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2020, Aktenzeichen: I-7 U 175/19

        Sixt Leasing SE:

        Land­gericht München I, Urteil vom 20.12.2018
        Aktenzeichen: 10 O 9743/18, rechtskräftig

        Oberlandesgericht München, Urteil vom 18.06.2020
        Aktenzeichen: 32 U 7119/19

        Landgericht München I, Urteil vom 07.08.2020, Aktenzeichen: 22 O 2315/20

        Targobank AG:

        Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2020, Aktenzeichen: 8 O 152/19

        Betroffene Banken

        Sofortkontakt

        -

          Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht, wir melden uns kostenfrei bei Ihnen

          Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
          Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

          Google reCAPTCHA laden

          * Pflichtfeld