EuGH Urteil Widerruf
Autokredit und Leasingvertrag
Europäischer Gerichtshof (EuGH) macht den Weg für den Widerruf frei
Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) hat mit Urteil vom 26.03.2020 (Az. C-66/19) entschieden, dass die Widerrufsbelehrungen deutscher Verbraucherkreditverträge falsch sind! Jetzt hat der EuGH mit Urteil vom 09.09.2021 (Az. C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20) entschieden, dass auch die Pflichtangaben falsch sind!
Konkret: Alle Widerrufsbelehrungen von Verbraucherkrediten nach dem 10.06.2010 die einen Verweis auf Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB oder unzureichende Angaben zu Verzugszinsen, Vorfälligkeitsentschädigung und Schlichtungsverfahren enthalten sind nach den Entscheidungen des EuGH fehlerhaft. Das betrifft schätzungsweise 90% aller Verträge.
Die Verträge können damit- unter Berufung auf die Entscheidungen des EuGH (Europäischer Gerichtshof) noch heute widerrufen werden.
Damit ist der Weg frei für einen erfolgreichen Widerruf!
Stiftung Warentest führt uns in der Liste erfolgreicher Kanzleien zum Thema Widerruf Autokredit und Leasingvertrag.
EuGH Urteil Widerruf
Autokredit und Leasingvertrag
Europäischer Gerichtshof (EuGH) macht den Weg für den Widerruf frei
Auto zurückgeben und die Raten zurückerhalten. Das EuGH-Urteil vom 09.09.2021 macht es möglich. Lassen Sie jetzt Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich prüfen.
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Wie ist das möglich?
Fast alle Verträge enthalten Fehler in der Widerrufsbelehrung oder sogenannten Pflichtangaben, so dass die Widerrufsfrist des Vertrages nie zu laufen begonnen hat und der Widerruf noch heute möglich ist.
Für wen gilt dies?
Dies gilt für alle privat genutzten Fahrzeuge, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen, ob Diesel oder Benziner. Für gewerbliche Darlehen gilt das Widerrufsrecht nur bei einer Existenzgründung.
Rechtsanwalt Bender ist bekannt aus den Medien z.B.:
Gibt es ein Risiko?
Bei uns gehen Sie kein Risiko ein. Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich Ihren Vertrag und geben Ihnen eine Einschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sollten Sie sich dann für einen Widerruf entscheiden, werden unsere Kosten von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, können Sie eine solche in vielen Fällen noch abschließen.
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FAQ — häufig gestellte Fragen
Verbraucher haben das Recht, sich innerhalb einer Frist von 14 Tagen vom Kreditvertrag ohne Begründung durch Widerruf wieder zu lösen. Banken müssen Verbraucher über dieses Widerrufsrecht umfassend informieren. In vielen Fällen wird aber nicht richtig belehrt. Ist die Belehrung fehlerhaft oder unvollständig, kann der Kredit noch über die 14-Tage-Frist hinaus unbegrenzt widerrufen werden.
Dies gilt sowohl für Autokredite wie auch Leasingverträge.
Grundsätzlich bekommen Sie alle Zahlungen zurück. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH ist bei Darlehen Wertersatz für die Nutzung zu zahlen. Nach diesseitiger Auffassung ist beim Wertersatz die Händlermarge abzuziehen. In vielen Fällen ist auch nach Widerruf kein Zins zu bezahlen, so dass sich durch den Widerruf erhebliche Vorteile ergeben.
Bei Leasingverträgen muss in vielen Fällen noch nicht einmal Wertersatz für die Nutzung gezahlt werden.
Grundsätzlich sind alle hauseigenen Banken der Automarken z.B. Volkswagen Bank, Audi Bank, BMW Bank usw. betroffen. Daneben sind auch andere autofinanzierende Banken wie zum Beispiel die Santander Consumer Bank oder die Targobank betroffen.
Widerruf Autokredit in der Presse
„Die Kredit- und Leasingverträge fast aller Autobanken sind fehlerhaft. Folge: Käufer, die ihren Wagen nach dem 10. Juni 2010 mit einem vom Händler vermittelten Kredit- oder Leasingvertrag finanziert haben, dürfen ihn zeitlich unbeschränkt widerrufen. Sie erhalten dann Anzahlung und Raten zurück. Im Gegenzug müssen sie das Auto zurückgeben.“
Bei allen Fragen rufen Sie uns einfach
unverbindlich an unter: 06171 979757-0
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Urteile für Verbraucher zum Widerruf von Autokrediten und Leasingverträgen:
AKF Leasing GmbH:
Landgericht Wuppertal, Urteil vom 21.10.2019, Aktenzeichen: 17 O 62/19
Bank11 für Privatkunden und Handel GmbH:
Landgericht Düsseldorf, Hinweis vom 09.04.2020, Aktenzeichen: 13 O 198/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, Hinweis zum Aktenzeichen: I-9 U 112/20
Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH:
Landgericht Hamburg, Urteil vom 29.06.2019, Aktenzeichen: 330 O 145/18
Commerz Finanz GmbH:
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 22.03.2018, Aktenzeichen: 14 O 340/17
FCA Bank Deutschland GmbH:
Landgericht Heilbronn, Urteil vom 26.06.2020, Aktenzeichen: Bi 6 O 127/20
Ford Bank (Niederlassung der FCE Bank plc)
Landgericht Karlsruhe, Hinweis vom 18.04.2019, Aktenzeichen 2 O 384/18,
Landgericht Limburg, Hinweis vom 05.04.2019, Aktenzeichen: 1 O 85/19 (nicht rechtskräftig).
Mercedes-Benz Bank AG:
Landgericht Berlin, Urteil vom 14.12.2018
Aktenzeichen: 38 O 62/18 (nicht rechtskräftig)
Landgericht Berlin, Urteil vom 15.02.2019, Aktenzeichen: 4 O 20/18 (nicht rechtskräftig),
Landgericht Erfurt, Urteil vom 08.03.2019, Aktenzeichen: 9 O 480/18 (nicht rechtskräftig);
Landgericht Stuttgart, Hinweis vom 02.05.2018, Aktenzeichen: 12 O 94/18;
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2018, Aktenzeichen: 25 O 73/18.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 13.11.2019, Aktenzeichen: 4 U 7/19 (wirkungslos wg. Klagerücknahme, vermutlich Vergleich).
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 13.11.2019, Aktenzeichen: 4 U 8/19 (wirkungslos wg. Klagerücknahme, vermutlich Vergleich).
Landgericht Bochum, Urteil vom 05.03.2020, Aktenzeichen: I-1 O 374/19
Landgericht Hof, Urteil vom 18.03.2020, Aktenzeichen: 17 O 10/19
Landgericht Bonn, Hinweis vom 04.06.2020, Aktenzeichen: 2 O 332/19
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 08.07.2020, Aktenzeichen: 13 U 20/19
Landgericht Potsdam, Urteil vom 09.09.2020, Aktenzeichen: 8 O 293/19
Opel Bank GmbH / Opel Bank S.A.
Landgericht Aurich, (Versäumnis-)Urteil vom 21.08.2018, Aktenzeichen: 1 O 632/18 (nicht rechtskräftig).
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.06.2020, Aktenzeichen: 24 U 305/19
Oberlandesgericht Frankfurt, Hinweis vom 21.04.2020, Aktenzeichen: 24 U 307/19
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 18.02.2020, Aktenzeichen: 2 O 299/19
CreditPlus Bank AG:
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 06.12.2018, Aktenzeichen: 25 O 152/18 (nicht rechtskräftig)
BMW Bank GmbH:
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 30.07.2019, Aktenzeichen: 2 O 90/19
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 30.07.2019, Aktenzeichen: 2 O 115/19
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 30.07.2019, Aktenzeichen: 2 O 164/19
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 20.09.2019, Aktenzeichen: 2 O 105/19
DSL-Bank (Niederlassung der Deutsche Bank AG - ehemals Postbank)
Landgericht Bonn, Vergleich
Aktenzeichen: 2 O 219/19
Glienicke British Cars Frankfurt am Main GmbH & Co. KG:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.07.2020, Aktenzeichen: 2-21 O 75/20
Hyundai Capital Bank:
LG Wuppertal , Urteil vom 31.07.2019, Aktenzeichen 3 O 22/19
MKG Bank (Zweigniederlassung der MCE Bank GmbH):
Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.01.2018, Aktenzeichen: 2 O 76/18 (nicht rechtskräftig)
RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland:
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2019, Aktenzeichen: 13 O 387/17
Landgericht Aurich, Urteil vom 08.08.2019, Aktenzeichen: 1 O 535/18 (nicht rechtskräftig)
S-Kreditpartner GmbH (Sparkassen-Gruppe):
Landgericht Berlin, (Versäumnis-)Urteil vom 28.03.2019, Aktenzeichen: 21 O 273/18
Landgericht Berlin, Urteil vom 28.03.2019, Aktenzeichen: 21 O 273/18
Landgericht Berlin, Urteil vom 09.12.2019, Aktenzeichen: 37 O 181/19
Volkswagen Bank GmbH (VW Bank - Audi Bank - Seat Bank - Skoda Bank):
Landgericht Arnsberg, Urteil vom 17.11.2017, Aktenzeichen: 2 O 45/17 (nicht rechtskräftig)
Landgericht Berlin, Urteil vom 05.12.2017, Aktenzeichen: 4 O 150/16 (gegenstandslos)
Landgericht Berlin, Urteil vom 29.03.2019,Aktenzeichen: 4 O 224/18 (nicht rechtskräftig)
Landgericht Ellwangen (Jagst), Urteil vom 25.01.2018, Aktenzeichen: 4 O 232/17 (nicht rechtskräftig)
Landgericht Paderborn, Urteil vom 05.07.2018, Aktenzeichen: 4 O 72/18 (nicht rechtskräftig)
Landgericht Limburg, Urteil vom 13.07.2018, Aktenzeichen: 2 O 317/17 (nicht rechtskräftig)
Landgericht Hamburg, Urteil vom 12.11.2018, Aktenzeichen: 318 O 141/18 (nicht rechtskräftig)
Landgericht Kleve, Urteil vom 27.12.2018, Aktenzeichen: 4 O 46/18 (nicht rechtskräftig)
Landgericht München I, Urteil vom 09.02.2018, Aktenzeichen: 29 O 14138/17 (nicht rechtskräftig)
Landgericht Paderborn, Urteil vom 16.07.2018, Aktenzeichen: 3 O 408/17 (nicht rechtskräftig)
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 07.08.2018, Aktenzeichen: 2 O 259/17 (nicht rechtskräftig)
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 07.05.2019, Aktenzeichen: 2 O 426/18 (nicht rechtskräftig)
Landgericht Tübingen, Hinweis vom 13.11.2018, Aktenzeichen: 3 O 96/18 (nicht rechtskräftig)
Landgericht Tübingen, (Anerkenntnis-)Urteil vom 12.07.2019
Aktenzeichen: 7 O 2/19 (nicht rechtskräftig)
Landgericht Landau, Urt. v. 15.8.2019, Aktenzeichen: 4 O 24/19
FCA Bank Deutschland GmbH:
Landgericht Limburg, Hinweis vom 06.03.2019, Aktenzeichen: 1 O 55/19 (nicht rechtskräftig).
MCE Bank GmbH:
Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 09.08.2018, Aktenzeichen: 9 O 143/18 (nicht rechtskräftig)
Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 10.09.2020, Aktenzeichen: 9 O 211/19
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.09.2020, Aktenzeichen 10 U 188/19
Nissan Bank (Geschäftsbereich der RCI Banque S.A., Niederlassung Deutschland):
Landgericht Düsseldorf, Hinweis vom 12.04.2018, Aktenzeichen: 8 O 296/17.
Santander Consumer Bank AG:
Landgericht Heilbronn, Urteil vom 25.03.2019,
Aktenzeichen: Bi 6 O 3/19 (nicht rechtskräftig)
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2020, Aktenzeichen: I-7 U 175/19
Sixt Leasing SE:
Landgericht München I, Urteil vom 20.12.2018
Aktenzeichen: 10 O 9743/18, rechtskräftig
Oberlandesgericht München, Urteil vom 18.06.2020
Aktenzeichen: 32 U 7119/19
Landgericht München I, Urteil vom 07.08.2020, Aktenzeichen: 22 O 2315/20
Targobank AG:
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2020, Aktenzeichen: 8 O 152/19
Betroffene Banken
- AKF Leasing
- Alfa Romeo Bank
- Audi-Bank
- Audi Leasing
- Auto Europa Bank
- Bank11
- BDK Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
- BMW Bank
- Commerz Finanz
- Credit Plus Bank
- DSL Bank
- Fiat Bank
- Ford Bank
- Honda Bank
- Hyundai Capital Bank
- Jaguar Bank
- Lancia Bank
- Land Rover Bank
- Maserati Bank
- Mercedes-Benz Bank
- MKG Bank (Mitsubishi)
- Nissan Bank
- Opel Bank
- Peugeot Bank
- Porsche Bank
- Renault Bank
- S-Kreditpartner (Sparkasse)
- Santander Consumer Bank
- SEAT Bank
- SIXT Leasing
- Skoda Bank
- Targobank
- Toyota Kreditbank
- Volkswagen Bank
- Volkswagen Leasing
So entscheiden die Gerichte nach dem EuGH-Urteil
Wie sich die Entscheidung des EuGH auswirkt, hat das Landgericht Saarbrücken – das auch den Kaskadenverweis dem EuGH vorgelegt hat – in einem von Rechtsanwalt Simon Bender geführten Verfahren eines Widerrufs eines Autokredits gegen die Ford Bank bereits in einem Hinweisbeschluss vom 31.01.2020, Az. 1 O 125/19 (hier im Volltext) klargestellt. Da es sich um einen Hinweisbeschluss handelt sind die Ausführungen zwar vorläufig, geben dennoch einen Ausblick wie das Landgericht beabsichtigt zu entscheiden.
Kein Musterschutz bei „0,00 EUR“ Tageszinsangabe
Nach überzeugender Auffassung des Landgerichts Saarbrücken kann sich die Bank nicht auf eine Schutzwirkung des gesetzlichen Musters berufen, wenn in der Widerrufsbelehrung eine Einfügung eines Zinsbetrages von 0,00 EUR erfolgt ist.
„Nach den Entscheidungen des BGH vom 05.11.2019 berührt die Zinsangabe „0,00 Euro“ nicht die Ordnungsgemäßheit der Widerrufsinformation, […] ohne dies jedoch rechtlich durch Thematisierung der Gesetzlichkeitsfiktion zu verwerten.
[…] neigt das Gericht zu der Auffassung, dass eine inhaltliche Bearbeitung anzunehmen sein dürfte.“
Ohne Musterschutz greift der vom EuGH bestätigte Fehler
Das Landgericht Saarbrücken hat in einem nächsten Schritt festgestellt, dass der vom EuGH bestätigte Fehler der Widerrufsbelehrung in diesem Fall relevant werden kann.
„[…] dann hätte dies zur Folge, dass die Widerrufsinformation überprüft werden kann, somit auch der sog. Kaskadenverweis mit der beispielhaften Aufzählung der Pflichtangaben. Der Frage einer möglichen Unionsrechtswidrigkeit wäre nachzugehen, weil der Grundsatz, dass keine Auslegung contra legem des nationalen Rechts vorzunehmen ist, nicht eingreifen würde“
Was bedeutet die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken für Verbraucher?
Bislang hatten insbesondere das OLG Köln und auch der BGH Verträge der Ford Bank für nicht widerrufbar erachtet. Nach diesseitiger Auffassung können beide Gerichte aufgrund der Entscheidung des EuGH an der bisherigen Rechtsauffassung jedoch nicht mehr festhalten.
Verbraucher sollten sich auf das Urteil des EuGH berufen und ihre Rechte geltend machen.
Die Ausführungen des LG Saarbrücken sind auch auf Darlehensverträge anderer Autobanken anwendbar, die eine Einfügung von „0,00 Eur“ in der Widerrufsbelehrung enthalten. Dies betrifft eine Vielzahl weiterer Autobanken nicht nur Verträge der Ford Bank. Betroffen sein können Verträge der Volkswagen Bank, Audi Bank, Seat Bank, BMW Bank, RCI Bank und viele weitere.