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Widerruf Leasingvertrag erfolgreich: Landgericht München verurteilt Mobility Concept zur Rückzahlung aller Raten

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    Mit rechtskräftigem (Versäumnis-)Urteil vom 21.02.2023 hat das Landgericht München die Mobility Concept GmbH zur Rückabwicklung eines widerrufenen Leasingvertrages verurteilt. Das Gericht urteilte antragsgemäß, dass der Leasinggesellschaft nach Widerruf keine Zahlungen mehr zustehen, der Verbraucher seine gezahlten Leasingraten zurückerhält und auch die Anwaltskosten zu erstatten sind. Das Urteil ist HIER abrufbar.

    Auf den Widerruf des Verbrauchers hatte die Leasinggesellschaft außergerichtlich nicht reagiert, so dass die Einreichung einer Klage notwendig war. „Der Widerruf war nach unserer Auffassung aus Fernabsatzrecht auch noch lange Zeit nach Vertragsschluss möglich, weil die Leasinggesellschaft mehrere vertragliche Pflichtangaben nicht oder nicht zutreffend mitgeteilt hatte.“ erläutert Rechtsanwalt Simon Bender, der das Verfahren führte. „Möglicherweise wollte die Leasinggesellschaft in diesem Fall ein gut begründetes Urteil vermeiden.“

    Was bedeutet dies für Leasingnehmer?

    Der Fall zeigt: Wer sich als Verbraucher von seinem geschlossenen Leasingvertrag lösen will oder vielleicht auch muss, sollte seinen Leasingvertrag auf mögliche Widerrufsrechte prüfen lassen. In vielen Fällen kann auch heute noch der Widerruf erklärt werden und eine Rückabwicklung erreicht werden. Dies deshalb, da Leasinggesellschaften in vielen Fällen unzureichende Belehrungen über Widerrufsrechte und Pflichtangaben erteilt haben, so dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat. Im besten Fall erhält der Verbraucher alle Raten zurück, gibt das Fahrzeug zurück und kann den Vertrag sofort beenden.

    Zum Beispiel hat auch das OLG München zu SIXT Leasing bereits entschieden, dass Leasingverträge widerrufbar sind und Verbraucher alle Raten zurückerhalten können. Bei Volkswagen Leasing war ein diesseits geführtes Widerrufsverfahren schon außergerichtlich erfolgreich.

    Jeder Einzelfall bedarf einer genauen Prüfung der Chancen und Erfolgsaussichten. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender hat sich auf die Vertretung von Verbrauchern gegenüber Leasinggesellschaften, Autobanken und Autoherstellern spezialisiert und bietet allen Verbrauchern deutschlandweit eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an.

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