Mit Beschluss des Amtsgerichts Schweinfurt vom 10.08.2026 (HIER abrufbar) wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Proindex Capital AG eröffnet. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen läuft aktuell bis zum 21.09.2026.
Für Inhaber von Genussrechten stellt sich dabei eine entscheidende Frage: Werden die Ansprüche aus den Genussrechten im Insolvenzverfahren gleichrangig mit den übrigen Gläubigerforderungen berücksichtigt oder lediglich nachrangig?
Insolvenzverwalter geht von Nachrangigkeit aus
Mit Schreiben vom 26.08.2026 hat der Insolvenzverwalter die Gläubiger der Genussrechte darüber informiert, dass die aus dem Erwerb der Genussrechte resultierenden Ansprüche nach seiner derzeitigen Auffassung nachrangige Insolvenzforderungen darstellen.
Eine solche Einstufung hätte erhebliche Auswirkungen. Nachrangige Gläubiger würden erst berücksichtigt, nachdem die nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger vollständig befriedigt worden sind. Nur wenn danach noch Insolvenzmasse vorhanden wäre, könnten Genussrechtsgläubiger an einer Verteilung teilnehmen.
Nach unserer Auffassung ist diese Einschätzung jedoch nicht zutreffend.
Landgericht Schweinfurt: Nachrangigkeit unwirksam
Nach unserer Auffassung sind die Ansprüche aus den Genussrechten nicht nachrangig, sondern grundsätzlich gleichrangig mit den übrigen Insolvenzforderungen zu behandeln.
Entscheidend ist dabei die Wirksamkeit der in den Genussrechtsbedingungen enthaltenen Nachrangklausel. Nach unserer Auffassung ist diese Klausel unwirksam.
Diese Auffassung wird durch eine bereits von der BENDER Rechtsanwaltskanzlei erstrittene Entscheidung des Landgerichts Schweinfurt gestützt. Das Landgericht hat in einem rechtskräftigen Urteil hinsichtlich der Genussrechtsbedingungen des Typs 2008 entschieden, dass die dort enthaltene Nachrangklausel unwirksam ist. Die Begründung lässt sich nach unserer Auffassung auch auf die Bedingungen 2012 und Triple A Trust übertragen.
Damit bestehen aus unserer Sicht gute rechtliche Ansatzpunkte dafür, die Forderung nicht lediglich als nachrangige Forderung, sondern als gleichrangige Insolvenzforderung anzumelden.
Forderung jetzt zum Insolvenzverfahren anmelden
Betroffenen Genussrechtsgläubigern ist daher zu empfehlen, nicht abzuwarten, bis der Insolvenzverwalter eine nachrangige Anmeldung ausdrücklich zulässt.
Stattdessen sollte die Forderung bereits jetzt zum Insolvenzverfahren angemeldet und dabei ausdrücklich auf die Unwirksamkeit der Nachrangklausel hingewiesen werden.
Die vom Insolvenzgericht gesetzte Frist zur Forderungsanmeldung endet am 21.09.2026.
Prüfung und Anmeldung der Forderung
Die Prüfung der individuellen Ansprüche sowie die Forderungsanmeldung gegenüber dem Insolvenzverwalter können anwaltlich übernommen werden.
Für die Prüfung werden insbesondere folgende Unterlagen benötigt:
- Zeichnungsschein,
- Genussrechtsbedingungen,
- Kündigung,
- Kündigungsbestätigung der Proindex Capital AG,
- letzter Genussrechtsauszug sowie
- gegebenenfalls eine Berechnung des Auszahlungsbetrages.
Auf Grundlage dieser Unterlagen kann geprüft werden, in welcher Höhe eine Forderung besteht und ob diese als gleichrangige Insolvenzforderung angemeldet werden kann.
Was geschieht bei Bestreiten der Forderung?
Sollte der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung unter Hinweis auf eine angebliche Nachrangigkeit bestreiten, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Gleichrangigkeit der Forderung gerichtlich feststellen zu lassen.
Dabei kann insbesondere auf die bereits vorliegende rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Schweinfurt zur Unwirksamkeit der Nachrangklausel Bezug genommen werden.
Noch laufende Verträge: Kündigung prüfen
Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn der Genussrechtsvertrag eine ratierliche Zahlung vorsieht, diese noch nicht vollständig erbracht wurde und der Vertrag bislang nicht ordentlich gekündigt worden ist.
In diesem Fall sollte vorsorglich geprüft werden, ob eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Vertrages erklärt werden sollte.
Rechtsschutzversicherung vorhanden?
Besteht eine Rechtsschutzversicherung übernehmen wir gerne eine Deckungsanfrage zur Kostenübernahme.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist eine anwaltliche Vertretung möglich. Die voraussichtlich anfallenden Kosten können vorab mitgeteilt werden.
Ansprüche aus Proindex-Genussrechten jetzt prüfen lassen
Für betroffene Anleger kann die Frage der richtigen insolvenzrechtlichen Einordnung der Genussrechte von erheblicher finanzieller Bedeutung sein.
Die vom Insolvenzverwalter angenommene Nachrangigkeit sollte daher nicht ungeprüft hingenommen werden.
Eine frühzeitige Prüfung der Unterlagen ermöglicht es, die Forderung fristgerecht anzumelden und die Argumente gegen eine Nachrangigkeit bereits im Rahmen der Forderungsanmeldung geltend zu machen.
Vertrauen Sie auf Erfahrung
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender vertritt schon seit mehreren Jahren Kunden der Proindex Capital AG deutschlandweit und hat bereits eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen zur Durchsetzung von Auszahlungsansprüchen gegen die Gesellschaft erstritten.
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