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Widerruf Autokredit erfolgreich: OLG Schleswig verurteilt Mercedes-Benz Bank

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    Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 16.12.2021 (Az. 5 U 135/21) entschieden, dass der Widerruf eines bei der Mercedes-Benz Bank AG im Jahre 2018 finanzierten PKW wirksam war. Der Kläger hatte den Widerruf ca. zwei Jahre nach Vertragsschluss erklärt.

    Das OLG Schleswig schloss sich der Rechtsprechung des EuGH aus dem September 2021 an und stellte fest, dass die Bank weder den konkreten Zinssatz des Verzugszinses genannt hatte noch ausreichend über das außergerichtliche Beschwerdeverfahren informiert hatte. Damit waren gleich zwei Pflichtangaben fehlerhaft, so dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnen konnte.

    „Die Beklagte hat dem Kläger jedoch die übrigen Pflichtangaben nicht vollständig richtig erteilt. Die Beklagte hat den Kläger nicht in der nach Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB geforderten Form über den Verzugszinssatz und die Art und Weise seiner Anpassung informiert. Die Beklagte hat den Kläger überdies nicht in der nach Art. 247 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB geforderten Form über den Zugang des Darlehensnehmers zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang informiert. Die weiteren Pflichtangaben hat sie hingegen pflichtgemäß erteilt.“

    Keine Zinsen nach Widerruf

    Das Gericht stellte unter anderem fest, dass der Mercedes-Benz Bank AG nach Widerruf kein Zinsanspruch für die gesamte Darlehenslaufzeit mehr zusteht. Das Darlehen war für den Verbraucher nach Widerruf daher zinsfrei.

    „Der Klagantrag ist jedoch unbegründet. Der Beklagten steht kein Anspruch auf Wertersatz in Höhe der vereinbarten Sollzinsen zu. Sie hat in IX. Ziffer 5 der Darlehensbedingungen (Anlage K 1) für den Fall des VViderrufs für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung des Darlehens auf Sollzinsen verzichtet. Dieser Verzicht schließt auch einen Anspruch auf Wertverlust aus. Da kein Anspruch besteht, kann kein Wertverlust eingetreten sein.“

    Über eine konkrete Abrechnung hatte das Gericht nicht zu entscheiden, da klägerseits nur eine Feststellung beantragt worden war, dass aus dem Vertrag nichts mehr geschuldet ist. Weitere Oberlandesgerichte nehmen bei der Rückabwicklung z.B. Abzüge der Händlermarge oder der Umsatzsteuer vor, so dass sich für den Verbraucher nach Widerruf weitere Vorteile ergeben können.

    Was sollten Verbraucher tun?

    Verbraucher sollten kostenfrei und unverbindlich die eigenen Verträge prüfen lassen. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und setzen Ihre Rechte gegenüber der Bank durch.

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender ist seit vielen Jahren deutschlandweit mit der Durchsetzung von Widerrufen befasst und konnte bereits eine Vielzahl von Entscheidungen und vorteilhafte Einigungen für Verbraucher erzielen. Auch Stiftung Warentest führt Rechtsanwalt Bender in der Liste erfolgreicher Anwälte zur Durchsetzung von Widerrufsrechten bei Autokrediten und Leasingverträgen.

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