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Urteil OLG Schleswig: Widerruf Autokredit Volkswagen Bank (KSB/KSB Plus) erfolgreich

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    Mit Teil-Anerkenntnis Urteil vom 29.04.2021 Az. 5 U 131/20 hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht die Volkswagen Bank zur Zahlung von EUR 21.769,92 nach Widerruf eines Darlehensvertrages zur KFZ-Finanzierung verurteilt. Die Volkswagen Bank hatte den Anspruch vorher teilweise anerkannt.

    Hintergrund war ein im Jahre 2015 abgeschlossener Darlehensvertrag, mit dem der Erwerb eines Kfz finanziert wurde. Die Widerrufsinformation nennt die Gruppenversicherungen KSB/KSBplus als verbundene Geschäfte, obwohl der Kläger die Verträge nicht abgeschlossen hatte. Mehrere Jahre später hatte der Kläger den Widerruf erklärt.

    Die Volkswagen Bank hat den Widerruf akzeptiert und das Fahrzeug zurückgenommen. Das Gericht wertete die Aufforderung zur Rückgabe als entsprechendes Anerkenntnis.

    „Die Beklagte hat mit ihrer Aufforderung, das Fahrzeug aufgrund der fehlenden Gesetzlichkeitsfiktion an sie zu übergeben, das Bestehen des Rückgewährschuldverhältnisses außer Streit gestellt. Sie hat mit der Aufforderung zu verstehen gegeben (§§ 133, 157 BGB), den von dem Kläger erklärten Widerruf nunmehr akzeptieren zu wollen.“

    Das Fahrzeug ist im Laufe des Verfahrens im Jahre 2021 an die Volkswagen Bank zurückgegeben worden. Das Oberlandesgericht verurteilte die Volkswagen Bank daraufhin zur Rückzahlung der Zins- und Tilgungsraten unter Anrechnung von Wertersatz. Außerdem erhält der Kläger Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt, zu dem er das Fahrzeug wörtlich unbedingt zur Rückgabe angeboten hat.

    Interessant ist das Verfahren insbesondere auch deshalb, da das Oberlandesgericht eine Zuständigkeit des Landgerichts Lübeck für die Klage mit ausführlicher Begründung bestätigte. Dies nicht nur für den Feststellungsantrag keine weiteren Raten mehr zu schulden, sondern auch für die Leistungsklage zur Rückzahlung von Zins- und Tilgungsleistungen, sowohl aus dem Rückabwicklungsschuldverhältnis wie aus Bereicherungsrecht.

    Was sollten Darlehensnehmer tun?

    Wer einen privaten Darlehensvertrag zur Finanzierung geschlossen hat, sollte diesen auf Widerrufsmöglichkeiten prüfen lassen. Eine Vielzahl von Gerichten haben deutschlandweit zu Gunsten von Verbrauchern entschieden, dass Verträge nach vielen Jahren noch widerrufbar sind.

    Vorteile des Widerrufs sind eine Rückabwicklung des Vertrages mit Rückzahlung aller Zins- und Tilgungsraten. Es erfolgt zwar eine Anrechnung von Wertersatz allerdings stehen der Bank nach Widerruf keine Zinsen mehr zu und auch die Händlermarge von bis zu 20% kann in Abzug gebracht werden (so z.B. OLG Düsseldorf).

    In vielen Fällen kann auch eine vorteilhafte Einigung erzielt werden, bei der das Auto behalten wird und der Verbraucher eine Zahlung erhält.

    Lassen Sie Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich prüfen.

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender ist seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich des Widerrufs von Darlehensverträgen und Leasingverträgen tätig und vertritt Verbraucher deutschlandweit. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Wir geben Ihnen eine Einschätzung Ihrer Möglichkeiten und begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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