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Mercedes Thermofenster EuGH: Landgericht Stuttgart verurteilt Daimler AG im Abgasskandal zu Schadensersatz

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    Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG mit Urteil vom 27.11.2020 (Az. 23 O 93/20 – nicht rechtskräftig – abrufbar HIER) zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Gericht entschied, dass Daimler einen Mercedes-Benz Typ E 350 T CDI BE des von der BENDER Rechtsanwaltskanzlei vertretenen Klägers zurücknehmen und den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung auf Basis von 300.000 Kilometern) zurückerstatten muss. Der Kläger hat nach dem Urteil Anspruch auf EUR 21.614,75 nebst Zinsen gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

    Der Kläger hat das Fahrzeug im Jahr 2013 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor OM 642 (EURO 5) verbaut.

    Das Gericht hat sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Simon Bender angeschlossen und entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und § 831 BGB zusteht, da in das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung (Thermofenster) sowie eine Prüfstanderkennungssoftware (Kühlmittel-Sollwert-Regelung) eingebaut wurde. Dies führe dazu, dass im normalen Straßenverkehr die vorgegebenen Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden.

    EuGH bestätigt Rechtsprechung mit Urteil vom 17.12.2020 (Az. C-693/18)

    Die Rechtsauffassung des Landgerichts Stuttgart hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 17.12.2020 umfassend bestätigt. Das von der Daimler AG verbaute sogenannte „Thermofenster“ ist auch nach Auffassung des EuGH unzulässig (Pressemeldung HIER). Insbesondere wird es auch nicht deshalb zulässig, da es dem Motorschutz dienen soll, wie von den Autoherstellern regelmäßig behauptet wird.

    Autokäufer können erfolgreich Schadensersatz geltend machen

    War es bei einigen Gerichten (auch Oberlandesgerichten) bislang noch umstritten, ob das Thermofenster zulässig ist oder nicht, hat der EuGH nun Klarheit geschaffen. Damit ist der Weg frei für eine Vielzahl von Autokäufern Schadensersatz zu erhalten. Von einem Autohersteller wurde das Thermofenster schon als „Industriestandard“ bezeichnet, so dass eine Vielzahl von betroffenen Fahrzeugen bestehen.

    Aufgrund des erheblichen Wertverlustes von Dieselfahrzeugen durch den Abgasskandal sollten Autokäufer eigene Ansprüche prüfen lassen.

    Nicht nur Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marke Daimler / Mercedes, sondern auch Besitzer anderer Dieselfahrzeuge haben gute Chancen, ihren PKW gegen Zahlung von Schadensersatz zurückgeben zu können. Alternativ kann auch eine Zahlung von Schadensersatz ohne Rückgabe des Fahrzeugs gefordert werden.

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    Die BENDER Rechtsanwaltskanzlei bietet Dieselfahrern deutschlandweit eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung ihrer Möglichkeiten zum Erhalt von Schadensersatz an.

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt bereits eine Vielzahl von Dieselfahrern erfolgreich zum Thema Abgasskandal sowie dem Widerruf von Darlehensverträgen und Leasingverträgen.

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