In einem von Rechtsanwalt Bender geführten Verfahren hat das Landgericht Schweinfurt mit Urteil vom 26.10.2020 (Az.: 23 O 314/20 – nicht rechtskräftig – hier im Volltext abrufbar), die Proindex Capital AG zur Rückzahlung von EUR 20.520,40 aus einer Genussrechtsbeteiligung verurteilt.
Die Proindex Capital AG hatte nach fristgerechter Kündigung der Genussrechte keine Rückzahlung vorgenommen.
Vorgerichtlich wurde lediglich mitgeteilt, dass das Jahresergebnis negativ sei und eine Rückzahlung in Abhängigkeit von der Liquiditätslage der Gesellschaft über einen Zeitraum von etwa 1 bis 2 Jahren erfolgen würde. Gleichzeitig versuchte man die Kläger zu einer Fortsetzung der Beteiligung zu bewegen.
Nach Klageerhebung behauptete die Beklagte unter anderem, man dürfe die Auszahlung deshalb verweigern, da eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre greifen würde. Würde eine Zahlung in Höhe der geforderten EUR 20.520,40 erfolgen, müsste Insolvenz angemeldet werden. Dies ergäbe sich auch aus einem noch unveröffentlichten Jahresabschluss. Mangels weiterer Darlegung befand das Gericht diesen Einwand jedoch für unbeachtlich.
Ein Erfolg für die Kläger ist auch die Feststellung des Gerichts, dass sich die Proindex Capital AG an der ausgewiesenen Rückzahlungssumme festhalten lassen muss. Die Proindex Capital AG hatte behauptet, der Rückzahlungsbetrag sei lediglich EUR 14.116,95. Dem folgte das Gericht nicht.
„Auszuzahlen ist der Buchwert der Beteiligung. Dieser beträgt 20.520,40 €. Dies folgt aus der Mitteilung der Beklagten vom 20.04.2020 (Anlage K5), in welcher sie den Wert der Beteiligung der Kläger in eben dieser Höhe angegeben hat. An diese Erklärung hat die Beklagte sich festzuhalten lassen.“
Anleger sollten tätig werden
Anleger sollten ihre Rechte auf Rückzahlung nach Kündigung geltend machen und sich nicht mit einer Erklärung der Gesellschaft abfinden, man werde die Rückzahlung innerhalb der nächsten 1-2 Jahre abhängig von der Liquiditätslage vornehmen.
Für eine Vertretung und Durchsetzung der Interessen im Zusammenhang mit einer Genussrechtsbeteiligung bei der Proindex Capital AG steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender gerne zur Verfügung.
Die BENDER Rechtsanwaltskanzlei bietet eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und eine deutschlandweite Vertretung an.
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