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LG Stuttgart: Widerruf Autokredit Mercedes-Benz Bank nach Kündigung! Bank muss EUR 8.500,00 zurückzahlen

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    In einem von Rechtsanwalt BENDER geführten Verfahren hat das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 09.06.2022 – Az. 46 O 276/21 – nicht rechtskräftig – HIER ABRUFBAR IM VOLLTEXT) die Mercedes Benz-Bank nach Widerruf eines Autokredits aus dem Jahre 2017 dazu verurteilt, an den Kläger einen Betrag von ca. EUR 8.500,00 zu bezahlen. Die Besonderheit: Der Vertrag zur Autofinanzierung war wegen Verzugs mit der Ratenzahlung bereits von der Bank gekündigt worden. Das Fahrzeug war auch schon an die Bank zurückgegeben worden.

    Fehlerhafte Belehrung über Pflichtangaben

    Das Landgericht Stuttgart erkannte zunächst zutreffend, dass der Widerruf wirksam war, da die Bank im Darlehensvertrag nicht über den Verzugszinssatz als konkrete Zahl belehrt hatte.

    Keine Verwirkung wegen Kündigung und Rückgabe

    Der Widerruf nach Kündigung und Rückgabe war nach überzeugender Auffassung des Landgerichts Stuttgart auch nicht verwirkt, da der Vertrag bei Ausübung des Widerrufsrechtes noch nicht vollständig erfüllt war. Die Bank forderte nach Rückgabe eine Zahlung, die der Kläger nicht erfüllt hatte.

    Die Klagepartei erklärte kaum mehr als zwei Monate nach der Kündigungserklärung der Beklagten den Widerruf. Zuletzt kann auch aus einer endgültigen Abwicklung des Vertragsverhältnisses keine konkludente Festhaltenbekundung der Klagepartei abgeleitet werden. Im Zeitpunkt des Widerrufs war noch keine vollständige Abwicklung des Vertragsverhältnisses erfolgt. Die Beklagte berühmte sich Ansprüchen gegen die Klagepartei. Die Beklagte hatte insbesondere die ihr bestellten Sicherheiten – z.B. die abgetretenen Ansprüche gemäß Ziffer II. Nr. 2 und 3 der Darlehensbedingungen – nicht freigegeben. Eine Freigabe der Sicherheiten erfolgt gemäß Ziffer II. Nr. 6 Darlehensbedingungen erst bei vollständiger Abwicklung der Ansprüche der Beklagten aus dem Darlehensvertrag.

    Wertersatz ohne Steueranteil und kein Anspruch auf Zinszahlung

    Die Bank erhält nach Widerruf keine Zinsen für das Darlehen, da sie auf diese in den eigenen AGB verzichtet hat. Außerdem ist eine Rückabwicklung auf Basis von Nettobeträgen vorzunehmen.

    Statt dem behaupteten Anspruch der Beklagten Bank nach Kündigung auf Zahlung mehrerer tausend Euro entschied das Landgericht genau umgekehrt: Die Bank muss dem gekündigten Darlehensnehmer ca. EUR 8.500,00 bezahlen. Ein voller Erfolg!

    Was können Darlehensnehmer tun?

    Ob der eigene Autokredit gekündigt ist oder nicht und ob es es sich um ein Darlehen oder ein Leasing handelt, spielt keine Rolle. In allen Fällen kann ein Widerruf erhebliche Vorteile bringen, wie der vorstehende Beispielsfall aus der Praxis zeigt.

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender bietet deutschlandweit allen Kredit- oder Leasingnehmern eine unverbindliche kostenlose Prüfung und Ersteinschätzung der eigenen Möglichkeiten an. Seit Beginn der Widerrufsrechtsprechung ist Rechtsanwalt Bender im Schwerpunkt mit dem Widerruf von Darlehensverträgen und Leasingverträgen befasst und konnte bereits eine Vielzahl von Urteilen und außergerichtlichen Erfolgen für Verbraucher erzielen.

    Gerne prüfen wir auch Ihren Vertrag. Nehmen Sie zu uns unverbindlich Kontakt auf.

    Abschließende Information: Dieser Artikel spiegelt alleinig den Rechts- und Verfahrensstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dar und wird nicht aktualisiert. Die Rechtslage kann sich nachträglich z.B. durch eine Entscheidung einer Rechtsmittelinstanz oder Änderung der gesetzlichen Regelung bzw. Rechtsprechung ändern.

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