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LG Saarbrücken: Widerruf Autokredit Ford Bank nach EuGH-Urteil möglich

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    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 26.03.2020 (Az. C-66/19) entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung mit dem sogenannten „Kaskadenverweis“ fehlerhaft ist.

    Wie sich diese Entscheidung des EuGH auswirkt, hat das Landgericht Saarbrücken – das auch den Kaskadenverweis dem EuGH vorgelegt hat – in einem von Rechtsanwalt Simon Bender geführten Verfahren eines Widerrufs eines Autokredits gegen die Ford Bank bereits in einem Hinweisbeschluss vom 31.01.2020, Az. 1 O 125/19 (hier im Volltext) klargestellt. Da es sich um einen Hinweisbeschluss handelt sind die Ausführungen zwar vorläufig, geben dennoch einen Ausblick wie das Landgericht beabsichtigt zu entscheiden.

    Kein Musterschutz bei „0,00 Eur“ Tageszinsangabe

    Nach überzeugender Auffassung des Landgerichts Saarbrücken kann sich die Bank nicht auf eine Schutzwirkung des gesetzlichen Musters berufen, wenn in der Widerrufsbelehrung eine Einfügung eines Zinsbetrages von 0,00 EUR erfolgt ist.

    „Nach den Entscheidungen des BGH vom 05.11.2019 berührt die Zinsangabe „0,00 Euro“ nicht die Ordnungsgemäßheit der Widerrufsinformation, […] ohne dies jedoch rechtlich durch Thematisierung der Gesetzlichkeitsfiktion zu verwerten.

     […] neigt das Gericht zu der Auffassung, dass eine inhaltliche Bearbeitung anzunehmen sein dürfte.“

    Ohne Musterschutz greift der vom EuGH bestätigte Fehler

    Das Landgericht Saarbrücken hat in einem nächsten Schritt festgestellt, dass der vom EuGH bestätigte Fehler der Widerrufsbelehrung in diesem Fall relevant werden kann.

    „[…] dann hätte dies zur Folge, dass die Widerrufsinformation überprüft werden kann, somit auch der sog. Kaskadenverweis mit der beispielhaften Aufzählung der Pflichtangaben. Der Frage einer möglichen Unionsrechtswidrigkeit wäre nachzugehen, weil der Grundsatz, dass keine Auslegung contra legem des nationalen Rechts vorzunehmen ist, nicht eingreifen würde“

    Was bedeutet die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken für Verbraucher?

    Bislang hatten insbesondere das OLG Köln und auch der BGH Verträge der Ford Bank für nicht widerrufbar erachtet. Nach diesseitiger Auffassung können beide Gerichte aufgrund der Entscheidung des EuGH an der bisherigen Rechtsauffassung jedoch nicht mehr festhalten.

    Verbraucher sollten sich auf das Urteil des EuGH berufen und ihre Rechte geltend machen.

    Die Ausführungen des LG Saarbrücken sind auch auf Darlehensverträge anderer Autobanken anwendbar, die eine Einfügung von „0,00 Eur“ in der Widerrufsbelehrung enthalten. Dies betrifft eine Vielzahl weiterer Autobanken nicht nur Verträge der Ford Bank. Betroffen sein können Verträge der Volkswagen Bank, Audi Bank, Seat Bank, BMW Bank, RCI Bank und viele weitere.

    Jetzt kostenlos eigenen Vertrag prüfen lassen

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender befasst sich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit der Durchsetzung von Widerrufsrechten, insbesondere auch gegen Autobanken und Leasinggeber. Wir bieten bundesweit allen Verbrauchern eine kostenlose und unverbindliche Prüfung des eigenen Darlehensvertrages auf mögliche Widerrufsrechte an. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

    Weitere Infos auch hier:

    Widerruf Autokredit und Leasingvertrag – Auto zurückgeben und Geld zurückerhalten

     

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