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Dieselskandal: LG Frankfurt verurteilt Volkswagen zur Rückabwicklung Finanzierung Audi Avant 2.0 TDI – Klage 2019 nicht verjährt

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    Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 07.05.2021 – nicht rechtskräftig – (HIER ABRUFBAR IM VOLLTEXT) erneut die Volkswagen AG zum Schadensersatz in Form der Rücknahme eines Audi A6 Avant 2.0 TDI wegen sittenwidriger Schädigung im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal verurteilt.

    In dem von Rechtsanwalt Simon Bender geführten Verfahren hatte der Kläger das Fahrzeug 2015 erworben und sich im Jahre 2018 der Musterfeststellungsklage angeschlossen. Von dieser hatte der Kläger sich 2019 wieder abgemeldet und über die BENDER Rechtsanwaltskanzlei eine Einzelklage eingereicht.

    Die von der Beklagten angeführte Einrede der Verjährung ließ das Gericht nicht gelten. Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage hemmte die Verjährung.
    Das Gericht stellte weiter zutreffend fest, dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist, zunächst an der an der Musterfeststellungsklage mit Hemmungswirkung der Verjährung teilzunehmen und sich dann später doch für eine Einzelklage zu entscheiden.

    Der Schaden ist nach Auffassung des Gerichts bereits mit Vertragsabschluss entstanden und entfällt auch nicht durch die Möglichkeit eines Software-Updates. Außerdem sind auch Finanzierungskosten ein Schaden der zu ersetzen ist.

    Der Kläger hat daher einen Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung sowie aller Ratenzahlungen der Finanzierung als Schadensersatz gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Der zu leistende Nutzungsersatz wurde vom Gericht auf Basis von 300.000 Kilometern berechnet.

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    Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt bereits eine Vielzahl von Dieselfahrern erfolgreich zum Thema Abgasskandal sowie dem Widerruf von Darlehensverträgen und Leasingverträgen.

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