In einem von Rechtsanwalt Bender betreuten Verfahren hat die Audi Bank den im Jahre 2020 erklärten Widerruf eines Autokredits aus dem Januar 2017 anerkannt.
Die Bank erklärte gegenüber dem Darlehensnehmer den Widerruf zu akzeptieren. Man sei bereit das Darlehen nach den gesetzlichen Widerrufsfolgen abzuwickeln.
Da es sich bei dem Vertrag um ein nach Widerruf bereits abgelöstes Darlehen handelte und das Fahrzeug bereits verkauft wurde, erkannte die Bank zutreffend an, dass statt der Herausgabe des Fahrzeugs eine Anrechnung des Verkaufserlöses zu erfolgen hat.
Zu klären bleibt nunmehr die Frage, ob Wertersatz für die Fahrzeugnutzung geschuldet ist oder nicht und falls ja, in welcher Höhe und auf welcher Berechnungsgrundlage. Soweit hierzu keine Einigkeit erzielt werden kann, müsste dies ein Gericht klären, wobei eine Klärung auf diese Frage beschränkt bleiben dürfte und die Frage des wirksamen Widerrufs kein Thema mehr sein sollte.
Beste Chancen für Darlehensnehmer und Leasingnehmer
Wer eine Autofinanzierung oder einen Leasingvertrag geschlossen hat, kann in vielen Fällen noch heute wirksam den Widerruf erklären. Grund sind Fehler in der Widerrufsbelehrung oder bei der Erteilung von Pflichtangaben.
Nach Widerruf ist eine Rückabwicklung des Vertrages vorzunehmen. Der Darlehensnehmer gibt das Auto zurück und erhält seine Zahlungen zurück. Nach Auffassung einiger Gerichte ist für die Nutzung des Fahrzeugs noch nicht einmal Wertersatz zu zahlen. Soweit andere Gerichte Wertersatz kilometerabhängig berechnen, lohnt sich eine Rückabwicklung auch in diesen Fällen fast immer.
In vielen Fällen kommt es auch nicht zu einer Rückabwicklung, sondern die Parteien einigen sich z.B. auf eine Einmalzahlung und das Auto kann behalten werden. Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen regelmäßig die Kosten eines solchen Verfahrens, so dass kein Risiko besteht. In vielen Fällen kann eine solche auch heute noch abgeschlossen werden.
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Seit Beginn der Widerrufsthematik ist die Vertretung von Darlehensnehmern und Leasingkunden ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender. Die BENDER Rechtsanwaltskanzlei bietet allen Verbrauchern deutschlandweit eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung des eigenen Vertrages an. Gerne geben wir Ihnen eine Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.
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