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Rückzahlung Pauschalreise Corona: Opodo zahlt nach Klage Flugpreis und Hotel zurück

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    In einem von Rechtsanwalt Bender geführten Verfahren hatte der Kläger eine Reise in die USA mit Flug und Hotel über das Internetportal Opodo gebucht. Nachdem die Reise wegen den Corona-Reisebeschränkungen nicht durchgeführt werden konnte, forderte der Kläger von Opodo sein Geld zurück. Eine Rückzahlung erfolgte jedoch nicht. Auch eine anwaltliche vorgerichtliche Aufforderung blieb erfolglos.

    Daraufhin erhob der Kläger Klage an seinem Wohnsitz vor dem Amtsgericht Westerstede (Az. 27 C 422/20). Nach Zustellung der Klage zahlte Opodo nun kommentarlos Flugpreis, Reisepreis, Vermittlungsgebühr und Anwaltskosten zurück.

    Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Bender ist die Verzögerung der Rückzahlung kein Einzelfall: „Fluggesellschaften und Pauschalreiseanbieter verzögern in vielen Fällen die Rückzahlung, obwohl die Rechtslage eigentlich klar ist. Oft erfolgen von Online-Portalen Hinweise, man solle sich an die Fluggesellschaft oder das Hotel halten, denn man sei nur Vermittler. Auch wird eingewandt, man warte selbst noch auf die Erstattung. Sehr oft erfolgt auch überhaupt keine Reaktion.“

    Viele Verbraucher scheuen, gerade bei Online-Portalen mit Sitz im Ausland, die Durchsetzung der eigenen Rechte. Oftmals ist dem Verbraucher noch nicht einmal klar, wer überhaupt Vertragspartner ist.

    Der vorstehende Fall zeigt, dass eine Durchsetzung der eigenen Rechte schnell und effektiv möglich ist. Bei Onlineportalen mit Sitz im europäischen Ausland kann der Verbraucher an seinem Wohnort Klage erheben. Rechtsschutzversicherungen übernehmen regelmäßig die Kosten für ein solches Verfahren, so dass kein Kostenrisiko besteht.

    Sollte auch in Ihrem Fall eine Erstattung verweigert werden, bieten wir gerne eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung auch Ihres Falles an. Die BENDER Rechtsanwaltskanzlei ist auf die Vertretung von Verbraucherinteressen spezialisiert und deutschlandweit tätig.

    Bitte beachten Sie, dass wir in Flugsachen nur Fälle übernehmen, bei denen eine Rechtsschutzversicherung besteht.

     

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