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Urteil Landgericht Hanau: Rücktritt vom Autokauf wegen Lieferverzugs erfolgreich – Rückabwicklung PKW-Neuwagen-Kaufvertrag

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    Mit rechtskräftigem Urteil vom 17.03.2025 – 1 O 1185/24 (HIER im Volltext abrufbar) hat das Landgericht Hanau in einem von Rechtsanwalt Simon Bender geführten Verfahren bestätigt, dass der Rücktritt vom Kauf eines Neufahrzeuges nach Fristsetzung und Nachfristsetzung wirksam ist und der Kläger daher keine Zahlung des Kaufpreises und Abnahme des Fahrzeuges schuldet.

    1. Rücktritt auch nach Anfechtung und auch hilfsweise möglich

    Dabei hat das Landgericht Hanau festgestellt, dass das Rücktrittsrecht auch nach Erklärung der Anfechtung und auch hilfsweise ausgeübt werden kann.

    1. a) Entgegen der Ansicht der Beklagten steht einem wirksamen Rücktritt nicht entgegen, dass der Kläger den Kaufvertrag (vergeblich) angefochten hat. Neben dem Anfechtungsrecht gem. §§ 123, 124 kann auch ein Rücktrittsrecht bestehen. Anfechtung und Rücktritt können zugleich erklärt werden, […]

    Auch dass der Rücktritt hilfsweise, unter der Bedingung des Nichtvorleigens einer wirksamen Anfechtung, erklärt wurde, ist unschädlich.“

    1. Überschreitung unverbindlicher Liefertermin um 6 Wochen und 14 Tage Nachfrist ausreichend

    Weiter hat das Landgericht überzeugend ausgeführt, dass nach den Allgemeinen Bedingungen für den Kraftfahrzeughandel, die von dem beklagten Autohaus in den Vertrag einbezogen worden waren, ein Rücktritt nach einer Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins von 6 Wochen und einer Nachfristsetzung von 14 Tagen wirksam möglich ist. Der Behauptung der Beklagten, die Nachfrist von 14 Tagen sei zu kurz bemessen, erteilte das Gericht eine klare Absage.

    „Unter Zugrundelegung der vorgenannten Maßstäbe und unter Abwägung der Interessen der Parteien hält das Gericht die Nachfrist von zwei Wochen als erforderlich, aber ausreichend und angemessen, der Beklagten die Möglichkeit zu geben, Rücksprache mit ihrem Hersteller zu halten. Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass bereits zuvor die sechs Wochen Nachfrist bis zur Aufforderung der Lieferung aus den AGB abgelaufen waren und die Nachfrist von zwei Wochen zusätzlich hinzukommt.“

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    Die BENDER Rechtsanwaltskanzlei vertritt Verbraucher deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Kauf von PKW und anderen Fahrzeugen, dem Leasing und der Autofinanzierung. Wir beraten zum Beispiel zu Rücktritt, Anfechtung, Widerruf, Schadensersatz und der Abwehr von unberechtigten Forderungen.

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