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PIM Gold: Muss der Vermittler haften? – FAQ – Fachanwalt klärt auf

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    Der Geschäftsbetrieb der PIM Gold GmbH wurde eingestellt und über das Vermögen der Gesellschaft durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt der Arrest angeordnet. Der Vorwurf eines Schneeballsystems steht im Raum. Anleger in die Produkte der Pim Gold GmbH fragen sich, wer für die möglichen Verluste aufkommt. Sollten sich die bisherigen Pressemeldungen bewahrheiten steht nicht genügend Gold zur Verfügung, um die Ansprüche der Anleger zu bedienen.

    Viele Anleger wollen nach den Presseberichten so schnell wie möglich verlustfrei aus der Gold-Anlage wieder aussteigen. Ein Weg dies zu erreichen kann die Inanspruchnahme des Beraters oder Vermittlers sein, der die Anlage bei der PIM Gold empfohlen hat. Hierzu erreichen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender, der bereits eine Vielzahl von PIM Gold-Kunden vertritt, regelmäßig die folgenden Fragen:

    Muss der Berater oder Vermittler schon jetzt haften oder müssen erst die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgewartet werden?

    Eine Haftung von Vermittlern und Beratern ist unabhängig davon, ob die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zutreffen oder nicht. Wenn ein betroffener Anleger im Rahmen seiner Anlageentscheidung die Hilfe und den Rat eines Beraters oder Vermittlers in Anspruch genommen hat und der Berater oder Vermittler zum Beispiel zur Sicherheit der Kapitalanlage unzutreffende Angaben gemacht hat, dann haftet dieser dem Kunden auf Schadensersatz in der Form, dass der Kunde so gestellt werden muss, als hätte dieser den Vertrag zur Gold-Anlage nie abgeschlossen. Die Haftung ist auch unabhängig davon, ob sich die Investition des Kunden lohnt oder nicht. Der Schaden liegt bereits im Abschluss des Gold-Vertrages, den der Kunde bei zutreffender Beratung und Aufklärung nicht abgeschlossen hätte.

    Über was muss der Berater oder Vermittler aufklären?

    Ein Berater muss die Anlageziele des Kunden in seine Beratung einbeziehen und dem Kunden ein Produkt anbieten, dass zu diesen Anlagezielen und insbesondere zur Risikobereitschaft des Kunden passt. Nach unserer Auffassung durfte einem Kunden, der eine sichere Kapitalanlage z.B. zur Altersvorsorge oder zur Ablösung eines Hauskredits suchte, die so sicher sein sollte, wie die Verwahrung von Gold im eigenen Haus, keine Anlage bei der PIM Gold GmbH empfohlen werden.

    Auch dürfen Vermittler und Berater keine unwahren Angaben „ins Blaue“ machen. Hierzu zählt nach unserer Auffassung z.B. die Behauptung, bei der PIM Gold sei in der Vergangenheit immer zwei Mal jährlich durch einen Prüfer der Goldbestand überprüft worden. Dies ist in jedem Fall für die Jahre 2016 und 2017 nicht erfolgt, wie in einem Urteil des Landgerichts Frankfurt im Jahre 2018 rechtskräftig festgestellt wurde.

    Die Beratungs- bzw. Vermittlungssituation ist allerdings sehr einzelfallabhängig und sollte genau geprüft werden.

    Was können Anleger der PIM Gold tun?

    Anleger sollten sich fachkundigen anwaltlichen Rat einholen, um sich möglichst kurzfristig einen Überblick über die eigenen Möglichkeiten zu verschaffen.

    Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Simon Bender aus Oberursel in Hessen bietet allen Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung der eigenen Möglichkeiten. Melden Sie sich unverbindlich für eine Prüfung Ihrer Möglichkeiten im Zusammenhang mit PIM Gold.

    Rechtsanwalt Bender vertritt seit vielen Jahren Kapitalanleger in Schadensersatzverfahren gegen Berater oder Vermittler, so zum Beispiel auch im Falle der BWF-Gold-Stiftung oder des S&K Skandals.

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