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OLG Stuttgart bestätigt wirksamen Widerruf Autokredit nach EuGH-Urteil

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    Mit Urteil vom 21.12.2021 hat das OLG Stuttgart (Az.: 6 U 129/21) entschieden, dass der Widerruf eines im Jahre 2014 geschlossenen Autokredits, nach Rückgabe des Fahrzeugs 2017 unter Nutzung des vereinbarten Rückgaberechts, noch im Jahre 2018 wirksam widerrufen werden konnte. Es verurteilte die finanzierende Bank zu einer Zahlung von ca. EUR 9.000,00 an den Kläger.

    Hintergrund des Widerrufs war das Versäumnis der Bank, den konkret zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Verzugszinssatz im Vertrag zu nennen. Der EuGH hatte im September 2021 klargestellt, dass der konkrete Verzugszinssatz anzugeben ist.

    „Der bei Abschluss des Vertrages geltende Verzugszinssatz ist demnach konkret in Form eines Prozentsatzes anzugeben. […] Danach ist die Information über den Verzugszinssatz hier nicht ausreichend, denn die Beklagte hat lediglich angegeben, der Verzugszinssatz betrage fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.“

    Da der Kläger das Fahrzeug nicht mehr herausgeben konnte, musste er Wertersatz leisten. Auch für die Fahrzeugnutzung und die Nutzung der Darlehensmittel sah das OLG eine Wertersatzpflicht. Bei der Wertersatzpflicht war jedoch auf den Nettoverkaufswert des Fahrzeuges abzustellen.

    „Abzustellen ist auf den Nettoverkaufswert, denn die Umsatzsteuer stellt sich für denVerkäufer, auf den im Verbund abzustellen ist, als durchlaufender Posten dar; würde derWertverlust unter Einbeziehung der Umsatzsteuer berechnet, würde das gegenübereinem endgültigen Verkauf zum ursprünglichen Wert zur Bereicherung führen (Senat,Urteile vom 21. September 2021 – 6 U 184/19 –, Rn. 51 f., und vom 2. November 2021 – 6 U 32/19 –, Rn. 63, juris).“

    Nach Verrechnung der gegenseitigen Ansprüche verblieb dem Kläger im Ergebnis ein Betrag von ca. EUR 9.000,00.

     

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    Wer einen Autokredit oder Leasingvertrag geschlossen hat, sollte diesen auf Widerrufsmöglichkeiten überprüfen lassen. Durch einen Widerruf lassen sich erhebliche finanzielle Vorteile erzielen die im Einzelfall bis zu einer Rückzahlung aller Raten gegen Rückgabe des Autos reichen. Wie der vorstehende Fall zeigt, können auch nach Verkauf oder Rückgabe des Fahrzeugs noch umfassende Vorteile bestehen.

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender bietet deutschlandweit allen Kredit- oder Leasingnehmern eine unverbindliche kostenlose Prüfung und Ersteinschätzung der eigenen Möglichkeiten an. Seit Beginn der Widerrufsrechtsprechung ist Rechtsanwalt Bender im Schwerpunkt mit dem Widerruf von Darlehensverträgen und Leasingverträgen befasst und konnte bereits eine Vielzahl von Urteilen und außergerichtlichen Erfolgen für Verbraucher erzielen.

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