Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit nunmehr rechtskräftigem Urteil vom 18.11.2019 (Az. 23 U 89/18 – auszugsweise HIER als Download), die Widerrufsbelehrung eines Immobiliardarlehensvertrages der Commerzbank aus dem Jahre 2010 für fehlerhaft erklärt.
Der Widerrufsbelehrung der Bank fehlte der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geschuldete Hinweis, dass „die Widerrufsfrist auch nicht vor Vertragsschluss beginnt“.
Das Gericht korrigierte damit das Landgericht Frankfurt am Main, das die Klage vormals abgewiesen hatte. Das erfolgreiche Berufungsverfahren wurde von Rechtsanwalt Simon Bender geführt.
Gegen das Urteil des OLG Frankfurt am Main hat die Commerzbank keine Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Auch die zur endgültigen Abrechnung des Darlehens nach dem Urteil vorgelegte Berechnung mit Nutzungsersatz zu Gunsten des Klägers akzeptierte die Bank zur endgültigen Erledigung aller Ansprüche. Der Widerruf bedeutete für den Kläger neben der Zinsersparnis eine deutlich verringerte Rückzahlungssumme, da mit dem Anspruch gegen die Bank auf Zahlung von Nutzungsersatz die Aufrechnung erklärt wurde.
Was können Kreditnehmer tun?
Wer einen Immobiliardarlehensvertrag nach dem 10.06.2010 geschlossen hat, sollte diesen auf Fehler der Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte oder fehlende Pflichtangaben prüfen lassen. Wie die Entscheidung des OLG Frankfurt zeigt, finden sich in vielen Verträgen Fehler, sodass ein Widerruf noch heute erklärt werden kann.
Mit einem Widerruf entstehen Ansprüche gegen die Bank auf Nutzungsersatz für bereits geleistete Zahlungen, eine Vorfälligkeitsentschädigung kann vermieden werden und eine zinsgünstige Umschuldung ist möglich. Gerade bei bereits lang laufenden Verträgen sind regelmäßig hohe Nutzungsersatzansprüche möglich.
Sollten auch Sie ein Immobiliendarlehen aufgenommen haben prüfen wir für Sie gerne kostenlos und unverbindlich, ob auch in Ihrem Fall ein Widerruf noch heute möglich ist.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender befasst sich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit der Durchsetzung von Widerrufsrechten und hat eine Vielzahl von Entscheidungen zu Gunsten von Darlehensnehmern erzielen können.
Wir bieten allen Verbrauchern eine kostenlose und unverbindliche Prüfung des eigenen Darlehensvertrages auf mögliche Widerrufsrechte an.
Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.