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LG Stuttgart verurteilt CreditPlus Bank zur SCHUFA Klarstellung bei Kündigung Mitdarlehensnehmer

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    In einem von Rechtsanwalt Bender geführten Verfahren gegen die CreditPlus Bank AG hatte die Bank ein von zwei Darlehensnehmern gemeinsam aufgenommenes Darlehen gekündigt. Grund war ein Insolvenzverfahren, dass nur einen der beiden Darlehensnehmer betraf. Bezüglich des nicht von dem Insolvenzverfahren betroffenen Darlehensnehmer veranlasste die Bank eine SCHUFA Meldung zur Fälligstellung des Darlehensvertrages.

    Meldung einer Kündigung wird von SCHUFA negativ gewertet

    Die SCHUFA werte die Meldung als Negativmerkmal zu Lasten des nicht von einem Insolvenzverfahren betroffenen Darlehensnehmers, so dass der SCHUFA-Score des Darlehensnehmers stark herabgesetzt wurde. Obwohl sich an seinen finanziellen Möglichkeiten nichts geändert hatte, war der Darlehensnehmer nun durch den negativen SCHUFA-Score erheblich beeinträchtigt.

    Landgericht verurteilt zur Klarstellung

    Auf den daraufhin eingereichten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung verurteilte das Landgericht Stuttgart nun die Bank (LG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2024, Az. 6 O 106/24– Urteilsauszug HIER ABRUFBAR, gegenüber der SCHUFA klarzustellen, dass bezogen auf den Antragsteller keine Zahlungsstörung vorlag, sondern die Kündigung nur aufgrund eines die Mitdarlehensnehmerin betreffendes Insolvenzverfahren erfolgte.

    Auch zutreffende Informationen können „unrichtig“ im Sinne der DSGVO sein

    Dass Gericht erkannte zutreffend, dass die Übermittlung der Kündigung ohne klarstellenden Hinweis eine unrichtige Übermittlung von Daten darstellt. Nicht nur bei Übermittlung von objektiv falschen Daten besteht eine Unrichtigkeit im Sinne der DSGVO, sondern auch bei Übermittlung von Daten, die ein falsches Bild vermitteln „weil sie wesentliche Aspekte dieser Verhältnisse außer Betracht lassen.“

    „Die Meldung der Kündigung und Fälligstellung eines Darlehens vermittelt den Eindruck fehlender Zahlungsbereitschaft oder -fähigkeit, da ein Darlehen regelmäßig wegen Verzugs, Vermögensverfalls oder eines Fehlverhalten des Darlehensnehmers gekündigt wird. Dahingehend hat die SCHUFA-Holding AG die Meldung offenbar auch verstanden und das Scoring des Verfügungsklägers entsprechend angepasst. Hier liegt demgegenüber die atypische Konstellation vor, dass die Verfügungsbeklagte das Darlehen alleine wegen dem Vermögensverfall der Mitdarlehensnehmerin gekündigt hat, ohne dass hinsichtlich der Darlehensrückzahlung Verzug eingetreten wäre oder es sonstige Hinweise auf eine fehlende Zahlungsbereitschaft oder -fähigkeit des Verfügungsklägers gäbe. Entsprechend ist die Meldung der Kündigung und Fälligstellung qua Unvollständigkeit unrichtig und durch die Ergänzung der relevanten Angaben zu berichtigen.“

    SCHUFA Score nach Urteil bereinigt

    Nach dem Urteil hat die Bank eine entsprechende Klarstellung gegenüber der SCHUFA abgegeben und die SCHUFA hat den-Score wieder angehoben. Für den Darlehensnehmer konnte der drohende Ausschluss am Wirtschaftsleben durch den negativen Schufa-Score damit abgewendet werden.

    Was können Betroffene tun?

    Das Verfahren zeigt, dass Betroffene gegen fehlerhafte SCHUFA Einträge nicht machtlos sind, sondern sich mit einem spezialisierten Rechtsbeistand erfolgreich wehren können. Auch vermeintlich inhaltlich richtige SCHUFA-Meldungen können unvollständig und damit unrichtig im Sinne der DSGVO sein.

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender vertritt insbesondere Bankkunden und Darlehensnehmer deutschlandweit. Nehmen Sie unverbindlich und kostenfrei Kontakt auf. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall.

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