In einem von Rechtsanwalt Simon Bender geführten Verfahren hatte die Leasingbank nach Beendigung eines Leasingvertrages eine Nachforderung wegen Mängeln geltend gemacht. Der Forderung hatte der Leasingnehmer widersprochen. Mahnungen oder Ankündigungen von SCHUFA-Meldungen erhielt der Leasingnehmer nicht. Die Bank leitete ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Gleichzeitig meldete die Bank den Vorgang als Zahlungsstörung an die SCHUFA.
Aufgrund des durch die SCHUFA Meldung verschlechterten SCHUFA-Scores wurde dem Leasingnehmer unter anderem eine Überziehungsmöglichkeit seines Geschäftskontos gestrichen. Es drohten ihm erhebliche weitere Nachteile.
SCHUFA-Eintrag rechtswidrig
Nach Einschaltung von Rechtsanwalt Simon Bender wurde die Bank dann aufgefordert, den SCHUFA Eintrag wieder löschen zu lassen. „Nach dem Bundesdatenschutzgesetz dürfen nur Daten an die SCHUFA übermittelt werden, wenn der Schuldner vorher auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde und die Forderung auch nicht bestritten wurde.“ erläutert Fachanwalt für Bank.- Bender. Diese Voraussetzungen waren vorliegend nicht erfüllt.
Bank entfernt SCHUFA-Eintrag wieder
Die Aufforderung zeigte offenbar Wirkung. Zwar reagierte die Bank nicht mit einer Antwort. Im nächsten eingeholten SCHUFA Auszug stellte der Leasingnehmer allerdings fest, dass der Eintrag wieder entfernt worden war. Damit war die Bonität wieder hergestellt.
Nur der Vollständigkeit halber darf erwähnt werden, dass auch Stellung zur Unbegründetheit der Nachforderung genommen wurde und die Bank das gerichtliche Mahnverfahren nach Einspruch gegen den Mahnbescheid bislang nicht weiterverfolgt hat. Im Ergebnis damit ein voller Erfolg.
Was können betroffene Leasingnehmer tun?
Wer sich einer unbegründeten Nachforderung ausgesetzt sieht, sollte dieser in jedem Fall schriftlich dokumentiert widersprechen (zum Beispiel per Fax an den Leasinggeber – Sendebericht aufheben). Dann ist regelmäßig ein SCHUFA-Eintrag nicht mehr zulässig. Sollten dennoch SCHUFA-Meldungen erfolgen, zeigt der vorstehende Fall, dass sich hiergegen erfolgreich zur Wehr gesetzt werden kann.
Die BENDER Rechtsanwaltskanzlei vertritt Leasingnehmer deutschlandweit gegenüber Leasingbanken zur Abwehr unberechtigter Forderungen und SCHUFA-Meldungen. Nehmen Sie Kontakt für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung auf. Sollte der Leasinggeber nicht außergerichtlich einlenken wollen, setzen wir Ihre Ansprüche mit Nachdruck auch gerichtlich durch.
Aktuelle gerichtliche Erfolge in Sachen SCHUFA:
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