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Landgericht Gießen verurteilt PIM Gold Vermittler – Achtung Verjährung zum 31.12.2022

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    Mit Urteil vom 17.10.2022 hat das Landgericht Gießen einen weiteren Vermittler von PIM Gold Kapitalanlagen zu Schadensersatz in Höhe von ca. EUR 18.000,00 verurteilt.

    Das Gericht sprach der von Rechtsanwalt Simon Bender vertretenen Klagepartei Schadensersatz in Höhe des investierten Betrages, abzüglich aus dem Insolvenzverfahren bereits erhaltener Ausschüttungen zu. Außerdem wurde der Vermittler zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt.

    Der Vermittler hatte nach überzeugender Auffassung des Landgerichts über die Risiken der Investition nicht hinreichend aufgeklärt.

    „Im Sinne einer anlage- und anlegergerechten Beratung war er jedoch gehalten, sich zumindest die Prüfberichte zu beschaffen, auf deren Einsichtnahme auch die Anleger ausweislich der AGB Anspruch hatten. Hätte die PIM ihm dies verweigert, hätte er dies der Klägerin und dem Zedenten mitteilen müssen, weil dies Aufschluss über die Seriosität des Angebots der PIM hätte geben können. Er hat auch –unstreitig- weder die Klägerin noch den Zedenten ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie –entgegen des ausdrücklichen Wortlauts des Auftrags „zum Erwerb von physischem Feingold“ tatsächlich gar kein Alleineigentum an dem Gold erwarben.“

    Weitere Urteile gegen Vermittler – Achtung Verjährung zum 31.12.2022

    Die BENDER Rechtsanwaltskanzlei hat z.B. auch vor dem Landgericht Frankfurt am Main und dem Landgericht Heilbronn erfolgreiche Urteile gegen Vermittler von Kapitalanlagen der PIM Gold erstritten. Nicht selten enden Verfahren gegen Vermittler von Kapitalanlagen auch in einem für den Anleger zufriedenstellenden Vergleich.

    Für den Fall der PIM Gold sollten Anleger bis zum 31.12.2022 tätig werden, wenn Ansprüche auf Schadensersatz gegen Vermittler und Berater noch erfolgreich geltend gemacht werden sollen. Nach diesem Datum drohen Ansprüche zu verjähren. Da aus dem Insolvenzverfahren keine vollständige Kompensation des Schadens zu erwarten ist, lohnt es sich, Ansprüche gegen Dritte zu prüfen. In vielen Fällen besitzen Vermittler auch eine Haftpflichtversicherung, die für den Schaden aufkommen muss.

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    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon BENDER bietet allen Betroffenen weiterhin eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung zum Thema Haftung der Vermittler und Berater von PIM Gold Kapitalanlagen an. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir vertreten Anleger deutschlandweit.

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