In einem von Rechtsanwalt Simon Bender geführten Verfahren, hatte der Kunde im August 2024 einen Leasingvertrag über ein über CheckCars24 angebotenes Gebrauchtfahrzeug bei der Santander Consumer Leasing abgeschlossen. Das Fahrzeug sollte sofort verfügbar sein. Eine Lieferzeit von wenigen Wochen wurde mündlich mitgeteilt. Im Leasingvertrag war dagegen keine Lieferzeit vereinbart, weder als unverbindliche noch als verbindliche Lieferzeit. Nachdem die Lieferung des Fahrzeuges innerhalb der mündlich zugesagten Lieferzeit ausblieb, forderte der Kunde im November 2024 zur Lieferung bis Dezember 2024 auf. Für den Fall der Nichtlieferung forderte er die Stornierung des Vertrages und Rückzahlung seiner Anzahlung.
Einlenken erst nach Einschalten eines Anwalts
Nachdem sein eigenes Bemühen erfolglos blieb, wandte er sich an Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender. Nach anwaltlichen Schreiben zur Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag und der Kündigung des Leasingvertrages lenkte Checkcars24 ein und bestätigte die Vertragsauflösung. In der Folge erfolgte auch eine Rückzahlung der Anzahlung auf den Leasingvertrag.
Der Fall steht exemplarisch für viele Fälle in denen sich Leasingnehmer fragen:
Wie und wann kann ich einen Leasingvertrag ohne im Vertrag vereinbarte Lieferzeit kündigen?
Viele Leasingverträge haben eine unverbindliche Lieferzeit angegeben, bei deren Überschreitung Rücktrittsmöglichkeiten mit entsprechenden Fristen im Vertrag vereinbart sind.
Ist keine Lieferzeit angegeben, kommt es auf die Einzelfallumstände an. Ein als sofort verfügbar angebotener Gebrauchtwagen kann innerhalb weniger Wochen erwartet werden. Bleibt eine Lieferung aus, kann mit angemessener Nachfrist gemahnt und dann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden bzw. der Leasingvertrag gekündigt werden. Bei Neuwagen wird eine längere Zeitdauer angemessen sein, wenn das Fahrzeug nach Bestellung erst noch produziert werden muss. Allerdings können hier auch Vereinbarungen und Zusicherungen zu Lieferzeiten vor Vertragsschluss eine Rolle für die Lieferzeit spielen.
Was kann ich als Leasingnehmer tun?
In jedem Fall ist eine genaue Einzelfallprüfung durch einen Fachanwalt empfehlenswert, um die richtigen Fristen gegenüber den richtigen Vertragspartnern zu setzen. Je nach Vertrag kann das Vorgehen unterschiedlich sein. Teilweise sind Ansprüche wegen Lieferverzugs zunächst gegenüber dem Verkäufer mit Wirkung für und gegen die Leasinggesellschaft geltend zu machen und eine Kündigung des Leasingvertrags ist erst anschließend möglich. In anderen Fällen kann direkt vom Leasingvertrag zurückgetreten werden.
Die BENDER Rechtsanwaltskanzlei vertritt Leasingnehmer deutschlandweit gegenüber Leasingbanken zur Durchsetzung von Kündigungen wegen Lieferverzugs oder Sachmängeln und bei unberechtigten Nachforderungen. Vielfach können außergerichtlich bereits Lösungen gefunden werden, wie der vorstehende Fall zeigt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, setzen wir Ihre Rechte schnell und effektiv auch gerichtlich durch. Rechtschutzversicherungen übernehmen regelmäßig die Kosten eines außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahrens, so dass kein Risiko besteht.
Nehmen Sie noch heute Kontakt für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung auf und schildern Sie uns Ihren Fall.