• Soforthilfe: 0 61 71 / 97 97 57-0

Kostenloser Rückruf

Kreditkartenbetrug: DKB zahlt den vollständigen Schaden nach Klageeinreichung

    Jetzt kostenlose Erstberatung sichern unter: 06171 979757-0

    Oder geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    * Pflichtfeld

    In einem von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Simon Bender geführten Verfahren hatte ein Kreditkartenkunde der DKB bei einer Auslandreise mehrere hohe Abbuchungen auf seiner Kreditkarte bemerkt, die jedoch nicht von ihm veranlasst worden waren. Er meldete diese sofort bei der Kreditkartengesellschaft und ließ die Karte sperren. Er ging davon aus, dass ihm die Bank die nicht von ihm veranlassten Buchungen erstatten würde.

    Die DKB verweigerte jedoch in der Folge die Erstattung der Abbuchungen mit der Behauptung, der Kunde habe die Zahlungen selbst autorisiert oder die Karte nicht sorgfältig aufbewahrt. Auf weitere Korrespondenz reagiert sie nicht mehr.

    Daraufhin erhob Rechtsanwalt Bender Klage vor dem Amtsgericht Berlin. Diese Entscheidung erwies sich schnell als richtig. Bevor es überhaupt zu einem Gerichtstermin kommen konnte, erkannte die Bank den Anspruch an und zahlte die Klageforderung von mehreren tausend Euro vollständig zurück. Auch die Kostenübernahme des Gerichtsverfahrens wurde anerkannt. Für den Kreditkartenkunde ein voller Erfolg.

    Der Fall zeigt anschaulich, dass es sich in vielen Fällen lohnt, sich gegen die Verweigerung der Erstattung unberechtigter Abbuchungen von Konten oder Kreditkarten mit fachanwaltlicher Hilfe zur Wehr zu setzen.

    Banken scheinen darauf zu spekulieren, dass sich Kunden nicht wehren. Sie behaupten ohne Prüfung des Sacherhalts regelmäßig eine grobe Fahrlässigkeit des Kunden. Doch die Beweislast für grob fahrlässiges Verhalten liegt bei der Bank. Im Streitfall reicht eine solche Behauptung dann gerade nicht mehr aus.“ erklärt Fachanwalt für Bankrecht Simon Bender.

    Was können Betroffene eines Diebstahls oder Betrugs mit EC- oder Kreditkarten tun?

    Um der kartenausgebenden Bank oder Sparkasse auf Augenhöhe entgegentreten zu können, ist eine fachanwaltliche Vertretung regelmäßig sinnvoll. Gegenüber dem Kunden wird zunächst meist der Eindruck erweckt, man habe ohnehin keine Chance gegen die übermächtige Bank oder Sparkasse. Dies trifft jedoch gerade nicht zu. In vielen Fällen lenken Bank und Sparkassen schon außergerichtlich ein, wenn ein Fachanwalt eingeschaltet wird und bieten einen Vergleich an. Sollte keine Einigung erzielbar sein, steht der Weg zu den Gerichten offen. Bestehende Rechtsschutzversicherungen übernehmen meist die Kosten, so dass kein hohes Kostenrisiko besteht.

    Sofortkontakt

    -

      Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht, wir melden uns kostenfrei bei Ihnen

      Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
      Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

      Google reCAPTCHA laden

      * Pflichtfeld