Wer ab dem 21.03.2016 einen Immobiliardarlehensvertrag mit der ING DiBa geschlossen hat und eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt hat (oder eine solche zahlen soll), kann diese möglicherweise ganz oder teilweise erfolgreich zurückfordern (oder muss erst gar keine bezahlen). Hintergrund ist eine neue Rechtslage: Gemäß § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist bei unzureichender Angabe der Berechnungsmethode keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr geschuldet.
Wann sind die Angaben zur Berechnung unklar?
Die Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung sind z.B. immer dann unklar, wenn für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung auf die Laufzeit der Darlehensverträge abgestellt wird, ohne dass dargestellt wird, dass die Laufzeit für die Berechnung bis zur frühestmöglichen Kündigungsfrist beschränkt ist.
Dies hat z.B. aktuell wieder das LG Hamburg, Urteil vom 19.02.2021 – 318 O 164/20 entschieden:
Nach Auffassung der Kammer geht aus den Angaben jedenfalls nicht hinreichend hervor, dass es für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung vorliegend nicht auf die angegebene Laufzeit der Darlehensverträge ankommt, sondern auf den Zeitpunkt, zu dem diese erstmals ordentlich gekündigt werden könnten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19.01.2016 – XI ZR 388/14, Rn. 25). So heißt es unter Ziff. 7 der Bedingungen für Commerzbank C.-Baufinanzierungen:
Nach diesseitiger Auffassung findet sich eine vergleichbare Angabe ohne Beschränkung der Laufzeit auch in einigen Verträgen der ING DiBa. Dies kann dazu führen, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung geschuldet ist.
Weitere Fehler und fehlerhafte Berechnungen
Neben dem vorstehenden Fehler kann auch z.B. eine fehlerhafte Kreditwürdigkeitsprüfung zum Entfallen der Vorfälligkeitsentschädigung führen. Auch führen fehlerhafte Berechnungen eine möglicherweise bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung zur Rückzahlungsansprüchen. In vielen Fällen werden z.B. Sondertilgungsmöglichkeiten nicht zutreffend berücksichtigt. Nach diesseitiger Auffassung sind auch Berechnungen mit negativen Wiederanlagezinsen unzulässig.
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