• Soforthilfe: 0 61 71 / 97 97 57-0

Kostenloser Rückruf
PIM Gold GmbH

PIM Gold GmbH – Das können Anleger jetzt tun

PIM Gold GmbH

PIM Gold GmbH – Das können Anleger jetzt tun

Sie wollen Ihre Rechte bestmöglich geltend machen?

Registrieren Sie sich noch heute für eine kostenfreie Prüfung und Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.

Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Simon Bender aus Oberursel in Hessen bietet allen Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Möglichkeiten.

Die BENDER Rechtsanwaltskanzlei vertritt eine Vielzahl geschädigter Kunden und ist bereits erfolgreich gegen Berater und Vermittler tätig.

Lassen Sie Ihre Möglichkeiten prüfen:

1. Ansprüche gegen Vermittler oder Berater.
2. Ansprüche gegen die PIM und PGD
3. Ansprüche gegen die handelnden Personen persönlich
4. Ansprüche gegen weitere Dritte
5. Ansprüche im Insolvenzverfahren

Rechtsanwalt Bender ist bekannt aus den Medien z.B.

Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen. Sichern Sie sich jetzt eine kostenfreie Erstberatung.

Im Rahmen einer Erstberatung erhalten Sie von uns eine Einschätzung, welche Möglichkeiten bestehen und wie sich diese Rechte durchsetzen lassen.

    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    * Pflichtfeld

    Verträge nichts mehr wert?

    Nach bisherigen Informationen reicht das sichergestellte Vermögen bei weitem nicht aus, um die Forderungen aller Anleger zu befriedigen. Ein vorläufiges Insolvenzverfahren ist bereits eröffnet.

    Aus einem Insolvenzverfahren haben Anleger keine vollständige Befriedigung ihrer Ansprüche zu erwarten, so dass eine Prüfung von Ansprüchen gegen Dritte sinnvoll ist.

    Die eigenen Rechte bestmöglich sichern

    Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenfreien Erstberatung um sich über Ihre Möglichkeiten zu informieren.

    Nachdem die Staatsanwaltschaft Darmstadt den Firmensitz von PIM Gold GmbH (PIM) und Premium Gold Deutschland (PGD) in Heusenstamm durchsucht hat, Konten eingefroren und Vermögenswerte beschlagnahmt hat und einen Haftbefehl vollstreckt hat, fragen sich Anleger der vielfach als sicher beworbenen Kapitalanlagen was sie tun können, um ihr angelegtes Vermögen nun bestmöglich zu sichern.

    Nach bisherigen Informationen des vorläufigen Insolvenzverwalters und der Staatsanwaltschaft reicht das sichergestellte Gold bei weitem nicht aus, die Ansprüche der Anleger zu befriedigen.

    Die PIM versprach Anlegern das erworbene Kundengold zu verwahren und damit zu handeln. So sollten höhere Renditen erzielt werden, als wenn die Anleger das Gold bei sich zuhause lagern würden. Das Gold sollte z.B. beim Sicherheitsdienstleister Loomis in Raunheim aufbewahrt werden. Eine solche Lagerung hat nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft jedoch womöglich nicht stattgefunden.

    Im Raum steht der Vorwurf eines Schneeballsystems. Zahlungen an Altanleger sollen mit dem Geld der neu eingeworbenen Anleger erfolgt sein. Der tatsächliche Geschäftsbetrieb soll klein gewesen sein. Daneben soll den Anlegern Gold zu überhöhten Preisen statt versprochenem Börsenpreis verkauft worden sein.

    Was müssen Anleger wissen?

    Sollten sich die im Raum stehenden Vorwürfe bestätigen, reicht das sichergestellte Vermögen bei weitem nicht aus, um die Forderungen aller Anleger zu befriedigen. In diesem Fall droht eine Insolvenz der Gesellschaften. Aus einem Insolvenzverfahren haben Anleger keine vollständige Befriedigung ihrer Ansprüche zu erwarten, so dass eine Prüfung von Ansprüchen gegen Dritte sinnvoll ist.

    Folgende Ansprüche können geprüft werden:

    1. Ansprüche gegen Vermittler oder Berater
    Vermittler oder Berater haften für den entstandenen Schaden bei unzureichender Aufklärung über Risiken von Kapitalanlagen. Hier ist eine Prüfung jedes Einzelfalls unerlässlich. Da einem Vermittler oder Berater möglicherweise mehrere Geschädigte gegenüberstehen, kann sich ein schnelles Handeln lohnen.

    Wir führen bereits erfolgreich erste Verfahren gegen Berater wobei auch Haftpflichtversicherungen  der Berater bestehen, die in Anspruch genommen werden können.

    2. Ansprüche gegen die PIM und PGD
    Vor dem Hintergrund der drohenden Insolvenz dürften aktuell keine Maßnahmen gegen die Gesellschaft selbst erfolgreich sein.

    3. Ansprüche gegen die handelnden Personen
    Auch persönliche Ansprüche gegen die Geschäftsführung kommen grundsätzlich in Betracht. Je nach Fehlverhalten können auch diese haften. Hier gilt es insbesondere zu prüfen, ob solvente Anspruchsgegner bestehen, gegen die Ansprüche auch durchgesetzt werden können.

    4. Ansprüche gegen weitere Dritte
    Grundsätzlich können Ansprüche gegen Dritte (z.B. Treuhänder, Wirtschaftsprüfer usw.) in Betracht kommen. Auch hier sollte eine Prüfung möglicher dritter Anspruchsgegner erfolgen.

    5. Insolvenzverfahren
    Im Falle einer Insolvenz müssen Anleger ihre Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter bestmöglich wahren. Hier gilt es die in Betracht kommenden Ansprüche anzumelden und im Zweifel auch durchzusetzen.

    Senden Sie uns Ihre Vertragsunterlagen per E-Mail, Post, Fax oder nutzen Sie unseren Sofortupload

    Wir prüfen kostenfrei Ihre Möglichkeiten und geben Ihnen eine Einschätzung.

      Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
      Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

      Google reCAPTCHA laden

      * Pflichtfeld

      Fragen und Antworten

      Nein, Sie gehen kein Kostenrisiko ein. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten kostenfrei.

      Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, klären wir gerne vorab eine Kostenübernahme, so dass Ihnen für eine Vertretung Ihrer Interessen keine Kosten entstehen. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, können wir Ihnen eine Vergütung anbieten.

      Übersenden Sie uns Ihre Vertragsunterlagen und alle Unterlagen die Ihnen im Zusammenhang mit dem Erwerb des Goldes bzw. der Unterzeichnung der Verträge überlassen worden sind.

      Gerne können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren. Dies ist jedoch nicht notwendig. Alle notwendigen Informationen und möglichen Schritte können wir mit Ihnen fernmündlich besprechen und vorbereiten.

      Sofortkontakt

      -

        Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht, wir melden uns kostenfrei bei Ihnen

        Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
        Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

        Google reCAPTCHA laden

        * Pflichtfeld