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EuGH Widerruf Autokredit bei „0,00 Eur“ Tageszins und Kaskadenverweis möglich

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    Nach der Entscheidung des EuGH mit Urteil vom 26.03.2020 (Az. C-66/19) ist der sogenannte Kaskadenverweis auf Pflichtangaben gemäß § 492 Abs. 2 BGB in Widerrufsbelehrungen von Verbraucherverträgen fehlerhaft.

    Dies betrifft insbesondere auch Autokredite.

    Noch nicht entschieden ist die Frage, ob trotz der Entscheidung des EuGH, bei unveränderter Verwendung des gesetzlichen Musters, für die Bank ein sogenannter Musterschutz besteht. Dies würde bedeuten, dass die Widerrufsbelehrung fiktiv als zutreffend gelten würde.

    Auf diese Frage kommt es jedoch in vielen Fällen von Autokrediten nicht an, da ohnehin kein Musterschutz in Betracht kommt. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn in der Widerrufsbelehrung eine Einfügung eines Zinsbetrages von „0,00 EUR“ erfolgt ist.

    Verbraucher die einen Autokreditvertrag abgeschlossen haben und folgende Formulierungen in der eigenen Widerrufsbelehrung finden:

    1. „§ 492 Abs. 2 BGB“ (Kaskadenverweis)

    und

    2. „0,00 Eur“ (Tageszinsangabe nach Widerruf)

    haben z.B. nach Auffassung des Landgerichts Saarbrücken in einem aktuellen Hinweisbeschluss eine Widerrufsbelehrung ohne Musterschutz und können auf Basis der vom EuGH festgestellten Fehlerhaftigkeit des Kaskadenverweises noch heute den Widerruf erklären. Jeder Verbraucher sollte seinen Vertrag auf die vorstehenden Formulierungen untersuchen und dann einen Fachanwalt für eine kostenlose Erstprüfung kontaktieren. 

    Übrigens: Auch ohne den vorstehenden Fehler kann ein Widerruf möglich sein. Ein Musterschutz kann zudem auch aus anderen Gründen entfallen. Eine Prüfung des eigenen Vertrages lohnt sich daher immer.

    Widerruf von Autokrediten für Diesel und Benziner

    Wer seinen mit dem Autokauf verbundenen Autokredit widerruft, hat einen Anspruch auf Rückabwicklung des Autokaufs. Bei der Rückabwicklung besteht bestenfalls kein Anspruch der Bank auf eine Entschädigung für die Nutzung des Fahrzeuges. Ein Widerruf kann aufgrund von Preisverfall am Markt z.B. für Dieselfahrzeuge lukrativ sein. Aber auch für Benziner eröffnet der Widerruf die Chance auf eine vorteilhafte Konditionenverbesserung, einen vorzeitigen Ausstieg oder auch eine gütliche Einigung mit einer Einmalzahlung. Auch für Leasingnehmer können Ansprüche bis zur Rückzahlung aller Leasingraten bestehen.

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt das Verfahren, so dass kein Kostenrisiko besteht. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann eine solche in vielen Fällen noch abschließen.

    Jetzt kostenlos eigenen Vertrag prüfen lassen

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender befasst sich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit der Durchsetzung von Widerrufsrechten, insbesondere auch gegen Autobanken und Leasinggeber. Wir bieten allen Verbrauchern eine kostenlose und unverbindliche Prüfung des eigenen Darlehensvertrages auf mögliche Widerrufsrechte an.

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    Weitere Infos auch hier:

    Widerruf Autokredit und Leasingvertrag – Auto zurückgeben und Geld zurückerhalten

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