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Widerruf Autokredit BMW Bank – OLG München rät wegen EuGH Urteil zu Vergleich

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    In der Vergangenheit hatten der Bundesgerichtshof (BGH) und das Oberlandesgericht (OLG) München mehrere Pflichtangaben in Autofinanzierungsverträgen der BMW Bank für ordnungsgemäß befunden. Die Gerichte weigerten sich außerdem dem EuGH die Fragen zur Klärung vorzulegen. Nachdem dies das Landgericht Ravensburg nicht nachvollziehen konnte und eine Vorlage an den EuGH erfolgte, hat dieser nun mit Urteil vom 09.09.2021 in den Rechtssachen mit den Az. C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20 die bisherige Rechtsprechung des BGH und OLG München korrigiert und mehrere Pflichtangaben (auch) der BMW Bank als fehlerhaft beurteilt.

    EuGH Urteil zeigt Wirkung

    Die Auslegung des EuGH ist auch für die nationalen Gerichte verbindlich und zeigt bereits Wirkung. So hat der 19. Senat des OLG München in einem aktuellen Hinweisbeschluss (HIER ABRUFBAR) zu einem Vertrag der BMW Bank auf das Urteil des EuGH verwiesen und den Parteien zu einem Vergleich geraten.

    Damit dürften die Chancen für Verbraucher, die Ihren Autokredit bei der BMW Bank noch heute widerrufen wollen, deutlich gestiegen sein, die eigenen Ansprüche erfolgreich durchsetzen zu können. Auch wer bereits widerrufen hat und seinen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages noch nicht durchgesetzt hat, sollte die Erfolgsaussichten neu bewerten lassen.

    Was bedeutet ein Vergleich?

    Ein Vergleich kann die Einigung über eine Rückwicklung sein, so dass der Verbraucher das Fahrzeug zurückgibt und seine Zahlungen abzüglich Wertersatz zurückerhält. Ein Vergleich kann aber auch einfach eine Zahlung an den Verbraucher bedeuten und der Verbraucher behält das Fahrzeug. Damit vermeidet die Bank die für sie aufwendige Verwertung des Fahrzeuges nach Rückgabe. Gleiches gilt, wenn der Verbraucher das Fahrzeug nicht mehr besitzt.

    Was sollten Verbraucher tun?

    Verbraucher sollten kostenfrei und unverbindlich die eigenen Verträge prüfen lassen. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und setzen Ihre Rechte gegenüber der Bank durch.

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender ist seit vielen Jahren deutschlandweit mit der Durchsetzung von Widerrufen befasst und konnte bereits eine Vielzahl von Entscheidungen und vorteilhafte Einigungen für Verbraucher erzielen. Auch Stiftung Warentest führt Rechtsanwalt Bender in der Liste erfolgreicher Anwälte zur Durchsetzung von Widerrufsrechten bei Autokrediten und Leasingverträgen.

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