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Einstweilige Verfügung Landgericht Köln – Bank Norwegian (NOBA) muss SCHUFA Eintrag löschen lassen

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    In einem von Rechtsanwalt Simon Bender geführten Verfahren hat das Landgericht Köln Beschluss vom 13.06.2024 Az. 21 O 243/24 – HIER ABRUFBAR) die Bank Norwegian (NOBA Bank) in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, eine SCHUFA-Meldung zu widerrufen. Mir der SCHUFA-Meldung wurde die Kündigung und Fälligstellung eines Darlehens über EUR 9.000,00 behauptet. Nach Prüfung und Einschätzung durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender stellte sich die Kündigung und Fälligstellung des Darlehens als unberechtigt dar.

    Zum Hintergrund

    Der Darlehensnehmer hatte ein Darlehen von EUR 9.000,00 bei der Bank Norwegian über das Internet aufgenommen. Zu dem Darlehen hatte der Darlehensnehmer von der Bank eine App für das Mobiltelefon erhalten, über die er Informationen zum Darlehen (z.B. Kontostand) einsehen konnte. Den vollen Funktionsumfang der App, insbesondere die Funktion des Erhalts von Nachrichten, konnte er jedoch nicht nutzen, weil die zusätzlich notwenige Authorisierung mehrfach fehlgeschlagen war.

    Obwohl der Darlehensnehmer keinen Zugriff auf die Nachrichtenfunktion hatte, was der Bank bekannt sein musste, behauptete die Bank eine Kündigung durch eine App Nachricht und veranlasste in der Folge einen SCHUFA-Eintrag. Dieser führte zu einer erheblichen Verschlechterung der Bonität des Darlehensnehmers. Aufgrund dieser Verschlechterung war ihm zum Beispiel eine schon länger geplante Umschuldung von Finanzierungen nicht möglich.

    Landgericht verpflichtet zum Widerruf der SCHUFA Meldung

    Nachdem die Bank auch auf Aufforderungsschreiben den SCHUFA Eintrag nicht widerrief, nahm der Darlehensnehmer gerichtliche Hilfe im Wege des Eilrechtsschutzes in Anspruch. Das am Wohnsitz des Darlehensnehmers zuständige Landgericht Köln folgte der überzeugenden Argumentation von Rechtsanwalt Bender und verpflichtete die Bank zum Widerruf des SCHUFA-Eintrags.

    Kurz nach Zustellung des Beschlusses an die Bank erhielt der Darlehensnehmer von der SCHUFA die Meldung, dass seine vorherige Bonität wieder hergestellt ist. Die Gefahr des Ausschlusses vom Wirtschaftsleben konnte damit erfolgreich abgewendet werden.

    Was können betroffene Darlehensnehmer tun?

    Wer sich einer unbegründeten Kündigung eines Darlehens mit SCHUFA Eintrag ausgesetzt sieht, sollte sich mit Hilfe eines Fachanwalts hiergegen zur Wehr setzen. Vielfach entscheiden die Besonderheiten des Einzelfalls darüber, dass eine Kündigung nicht wirksam ist. Die Gründe hierfür sind sehr vielfältig und können von einem Fachanwalt beurteilt werden.

    Die BENDER Rechtsanwaltskanzlei vertritt Darlehensnehmer deutschlandweit gegenüber Banken und Sparkassen zur Abwehr unberechtigter Forderungen, Kündigungen und SCHUFA-Meldungen. Vielfach können außergerichtlich bereits Lösungen gefunden werden. Sollte dies einmal nicht möglich sein, zeigt der vorstehende Fall, wie Ihre Rechte schnell und effektiv auch gerichtlich durchgesetzt werden können. Nehmen Sie noch heute Kontakt für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung auf.

    Weitere aktuelle gerichtliche Erfolge der BENDER Rechtsanwaltskanzlei in Sachen SCHUFA:

    LG Stuttgart verurteilt CreditPlus Bank zur SCHUFA Klarstellung bei Kündigung Mitdarlehensnehmer

     

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