Mit rechtskräftigem Versäumnisurteil vom 08.08.2025 – 10 C 1887/25 (HIER im Volltext abrufbar) hat das Amtsgericht Stuttgart in einem von Rechtsanwalt Simon Bender geführten Verfahren die Sparda Bank zur Zahlung von fast EUR 4.000,00 verurteilt.
Hintergrund des Verfahrens waren betrügerische Telefonate mit einem vermeintlichen Bankmitarbeiter, angeblich aus der Sicherheitsabteilung, der die geschädigte Klägerin über notwendige Umbuchungen täuschte. Dabei wurde sogar die Nummer der Bank auf dem Telefon der Klägerin angezeigt.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Bender handelte die Klägerin bei dem sehr geschickten Betrug nicht grob fahrlässig, so dass grundsätzlich ein Anspruch zum Ausgleich des Schadens gegenüber der Bank besteht.
Auf außergerichtliche Aufforderungen reagierte die Bank nicht, so dass ein Klageverfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart notwendig wurde. In diesem Verfahren erging dann ein Versäumnisurteil mit dem die Bank antragsgemäß zur Erstattung des Schadens zuzüglich der Verfahrenskosten verurteilt wurde. Gegen dieses Urteil legte die Bank kein Rechtsmittel ein. Offenbar schätzte auch die Bank die eigenen Chancen als gering ein. Die Bank hat nach Rechtskraft den Urteilsbetrag auch vollständig an die Klägerin bezahlt.
Schaden durch Online-Banking-Betrug? Bank muss den Schaden ersetzen
Der vorstehende Fall zeigt anschaulich, dass es sich lohnt, gegenüber der Bank einen Betrugsschaden konsequent einzufordern. Die übliche Behauptung von Banken, der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt, was einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank ausschließe, ist in vielen Fällen gerade nicht zutreffend.
Wenn technisch hochprofessionelle Betrüger in Überrumpelungssituationen unbekannte Funktionen von Plattformen, Konten oder Karten ausnutzen und ihre Identität durch Telefonnummern verschleiern, kann eine grobe Fahrlässigkeit nicht angenommen werden. Dies sehen mittlerweile auch die Gerichte in vielen Fällen so und verurteilen Banken und Sparkassen zur Rückzahlung der betrügerisch abgebuchten Beträge.
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