Mit Beschluss vom 15.04.2021 – Az. I-14 U 126/20 [Auszug hier abrufbar] hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) festgestellt, dass der Widerruf einer Autofinanzierung wegen unklarer Information zum Widerrufsrecht wirksam war und der Darlehensvertrag rückabzuwickeln ist.
Das OLG hat dabei folgende Feststellungen getroffen:
- Die Bank kann sich nicht auf den Schutz des gesetzlichen Musters der Widerrufsbelehrung berufen.
- Die Widerrufsbelehrung ist gemäß der Entscheidungen des EuGH und BGH unklar.
- Der Widerruf ist nicht rechtsmissbräuchlich und nicht verwirkt. Dies auch dann nicht, wenn der Widerruf erfolgt und anschließend unter Vorbehalt die Zahlung der Schlussrate
Damit hat das OLG den regelmäßigen Einwänden der Banken eine klare Absage erteilt. Der Beschluss zeigt außerdem, dass es sich weiterhin lohnen kann, den eigenen Vertrag zu widerrufen. Das Gericht hat mit dem Beschluss eine vorläufige Berechnung der Ansprüche vorgenommen und den Parteien zu einem Vergleich geraten.
Letzteres zeigt, dass in vielen Fällen keine abschließende gerichtliche Entscheidung notwendig ist, sondern vielfach eine sehr vorteilhafte Einigung mit der Bank möglich ist, sobald das Gericht den Widerruf grundsätzlich als wirksam bestätigt hat.
Woran erkenne ich, ob mein Vertrag widerrufen werden kann?
Darlehensnehmer können zwei Dinge prüfen:
- Nennt die Widerrufsbelehrung Versicherungsverträge (RSV, GAP, Kaufpreisschutz, Santander Care, Händler-Service-Leistungen, KSB usw.) obwohl diese nicht abgeschlossen worden sind?
- Findet sich in der Widerrufbelehrung folgende Formulierung: „Wenn dem Darlehensnehmer für den weiteren Vertrag ein Rückgaberecht an Stelle eines Widerrufsrechts eingeräumt wurde, steht die Rückgabe im Folgenden dem Widerruf gleich“?
Enthält der Vertrag eine der beiden genannten Dinge, ist ein Widerruf oftmals noch heute möglich. Für eine abschließende Bewertung ist jedoch immer eine Vertragsprüfung des Einzelfalls notwendig. Über die vorstehenden Fehlerhaftigkeit hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Gründe, warum ein Widerruf noch heute möglich sein kann.
Die BENDER Rechtsanwaltskanzlei bietet eine kostenlose Erstberatung für Darlehensnehmer und Leasingnehmer an. Nehmen Sie zu uns unverbindlich Kontakt auf. Wir prüfen Ihren Vertrag und geben Ihnen eine Einschätzung Ihrer Möglichkeiten und Ihrer Vorteile aus einem Widerruf des Vertrages.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender ist seit vielen Jahren auf den Widerruf von Finanzierungen und Leasingvertragen spezialisiert und hat bereits eine Vielzahl von positiven Entscheidungen für Verbraucher erzielt. Auch Stiftung Warentest führt Rechtswalt Bender als erfolgreich bei dem Widerruf von Darlehensverträgen und Leasingverträgen.