Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs hat in ihrem Schlussantrag Ende April 2020 (Rechtssache C-693/18) festgestellt, dass eine Vorrichtung, die bei Zulassungstests von Dieselfahrzeugen Einfluss darauf nimmt, dass Abgaswerte gesenkt werden grundsätzlich eine „illegale Abschalteinrichtung“ darstellt und damit verboten ist.
Darunter fällt auch das sogenannte Thermofenster. Hinter dem Begriff der Thermofenster verbirgt sich eine Abschaltvorrichtung, die die Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen beschränkt.
Dieselfahrzeuge arbeiten mit einer Abgasrückführung. Dies bedeutet, dass die Abgase vor Ausstoß in die Umwelt zurück in den Motor geführt werden und neu verbrannt werden. Damit wird der spätere Schadstoffausstoß verringert. Bei Temperaturen außerhalb eines Temperaturfensters von ca. 15-30 Grad Celsius wird die Abgasrückführung deutlich verringert und mehr Schadstoffe werden ausgestoßen. Diese überschreiten dann das gesetzlich zulässige Höchstmaß.
Bis heute wird von Herstellerseite die Notwendigkeit der Thermofenster damit begründet, dass sie den Motor schützen und ihn langlebiger machen würden. Im Sinne eines notwendigen Motorschutzes sei eine Ausnahme vom Verbot der Abschalteinrichtung vorgesehen.
Eine solche Ausnahme kann nach Ansicht der Generalanwältin jedoch nur dann angenommen werden, wenn der Motor unmittelbar Schaden zu nehmen droht. Die Ausnahme kann jedoch nicht gelten, wenn die Abschalteinrichtung im Normalbetrieb dazu führt, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden.
Auch wenn das Urteil des EuGH noch aussteht: meist folgen die höchsten EU-Richter den Ansichten der Generalanwältin, weshalb das Gutachten der Generalanwältin bereits als Vorabentscheidung betrachten werden kann. Bisher haben auch mehrere Landgerichte die Verwendung von Thermofenstern als unzulässig eingestuft.
Was können betroffene Kunden tun?
Besitzern von betroffenen KFZ steht nach unserer Auffassung ein Anspruch gegen den jeweiligen Autohersteller aus einer vorsätzlichen, sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB zu.
Kunden können eine Schadensersatzzahlung oder die Rückabwicklung des Autokaufs geltend machen. Vor dem Hintergrund stetig fallender Preise für gebrauchte Dieselfahrzeuge lohnt sich die Geltendmachung von Ansprüchen finanziell fast immer.
Nach Tests von unabhängigen Instituten könnten z.B. in Volvo Dieselfahrzeugen Thermofenster verbaut sein. Die Landgerichte in Stuttgart und Mönchengladbach haben die Daimler AG bereits zum Schadensersatz verurteilt. Zu Thermofenstern von Volkswagen und Porsche sind mehrere Verfahren bei dem EuGH anhängig. Von Industrieverbänden wurde das Thermofenster nach Presseberichten als „Industriestandard“ beschrieben. Damit könnten fast alle Dieselfahrzeuge von der Manipulation betroffen sein.
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