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Fehlerhafte Beratung am Depot-Telefon – DKB zahlt fast EUR 40.000,00 nach Aktienkauf zurück

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    In einem von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender geführten Verfahren hat die Deutsche Kreditbank nach anwaltlicher Aufforderung die Rückabwicklung eines Aktienkaufs in Höhe von EUR 39.411,17 vorgenommen.

    Aktienkauf mit böser Überraschung

    Der von Rechtsanwalt Bender vertretene Bankkunde hatte in seinem DKB Depot einen sehr geringen Aktienbestand. Im Rahmen einer Kapitalmaßnahme erhielt er eine Information über Bezugsrechte, wobei er sich über die Funktion derselben nicht im Klaren war. Er telefonierte daraufhin mit der Depot-Hotline der DKB. In diesem Gespräch wurde ihm der Eindruck vermittelt, er würde bei Nutzung der Bezugsmöglichkeit seinen geringen Aktienbestand ungefähr verdoppeln. Daraufhin nahm er die Option wahr, woraufhin sich sein Aktienbestand allerdings nicht verdoppelte, sondern ungefähr vertausendfachte und von ihm für den Aktienkauf ein sofort fälliger Betrag von fast EUR 40.000,00 gefordert wurde.  Er bemühte sich vergeblich selbst um eine Rückabwicklung des nicht gewollten und ihn finanziell überfordernden Aktienkaufs, was ihm jedoch nicht gelang. Letztendlich nahm er ein Darlehen auf, um den Betrag zahlen zu können.

    Einlenken nach Einschaltung eines Anwalts

    Da der Kunde selbst nicht weiterkam, kontaktierte er Rechtsanwalt Bender mit der Bitte um Unterstützung. Nach eingehender Auswertung der aufgezeichneten Beratungsgespräche konnten die Beratungsfehler eindeutig identifiziert werden. Nachdem diese der Bank mittels anwaltlichem Aufforderungsschreiben aufgezeigt wurden und die Rückabwicklung des Aktienkaufs wegen fehlerhafter Beratung nachdrücklich eingefordert wurde, lenkte die Bank schließlich ein und machte den Aktienkauf rückgängig. Für den betroffenen Kunden eine große Erleichterung.

    Was können betroffene Bankkunden tun?

    Der Fall zeigt anschaulich, dass es mit fachanwaltlicher Hilfe und bei sorgfältiger Befassung mit den Besonderheiten jedes Einzelfalls auch ohne gerichtliche Hilfe gelingen kann, seine Rechte gegen vermeintlich übermächtige Gegner wie Banken schnell und effektiv durchzusetzen. Rechtsanwalt Simon Bender vertritt deutschlandweit Verbraucher gegenüber Kreditinstituten z.B. bei fehlerhaften Beratungen zu Finanzprodukten, Problemen mit Darlehen, Kontosperrung, Betrugsfällen oder Schufa-Einträgen. Nehmen Sie Kontakt für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung auf.

     

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