Bausparkasse Schwäbisch-Hall zahlt keine Treueprämie? Fachanwalt hilft
In letzter Zeit häufen sich bei Rechtsanwalt Bender die Anfragen im Zusammenhang mit der Verweigerung der Zahlung der Treueprämie durch die Schwäbisch-Hall. Trotz Ablauf der Treuezeit von 12 Monaten verweigert die Bausparkasse in vielen Fällen die Auszahlung der Treueprämie. Des meist im Zusammenhang mit erklärten Kündigungen.
Ob dies begründet ist, ist jeweils eine Frage des Einzelfalls und kann ohne Prüfung des einzelnen Falles nicht pauschal beantwortet werden. Mögliche angeführte Gesichtspunkte im Zusammenhang mit der Verweigerung der Treueprämie sind:
- Kündigung 10 Jahre nach Zuteilungsreife § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB
- Kündigung wegen Vollbesparung § 488 Abs. 3 BGB
- fehlende rechtzeitige Erklärung der Zuteilungsannahme und des Darlehensverzichts
- Ablauf der Treuezeit (12 Monate) wegen Kündigung nicht mehr möglich
- Erreichen der Bausparsumme (Vollbesparung)
- Darlehensanspruch von weniger als 1.000,00 EUR
- Kündigung wegen fehlender Zahlung oder Nachzahlung von Regelsparbeiträgen
- Zahlungsaufforderung und Kündigung nur über elektronisches Postfach
In vielen Fällen berichten Bausparer auch von unzutreffenden Informationen durch Berater oder Telefonhotlines.
Was können Bausparer tun?
Bausparer sollten sich fachanwaltliche Hilfe holen und die eigenen Ansprüche prüfen lassen. Gegen eine unberechtigte Verweigerung der Auszahlung der Treueprämie sollten sich Bausparer zur Wehr setzen. Nicht selten geht es um erhebliche Summen, die vorbehalten werden. Rechtsschutzversicherungen übernehmen regelmäßig die Kosten eines Verfahrens.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender ist seit Beginn der Niedrigzinsphase auf die Vertretung von Bausparern gegen Bausparkassen spezialisiert und bietet allen Bausparern eine kostenlose rechtliche Ersteinschätzung der eigenen Möglichkeiten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf.