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Kündigung von Sparverträgen, z.B. Stadtsparkasse München – Das müssen Kunden wissen

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    Viele Kunden von Sparkassen mit sogenannten Prämiensparverträgen erhalten seit 2017 Kündigungen der Verträge mit Hinweis auf das geänderte Marktzinsumfeld. Ganz aktuell traf dies nach Medienberichten bis zu 20.000 Kunden der Stadtsparkasse München.

    Wie ist die Rechtslage?

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14.5.2019 entschieden, dass Sparkassen Sparverträge dann kündigen dürfen, wenn alle vertraglich geschuldeten Prämien(-stufen) gezahlt worden sind (Az. XI ZR 345/18). In dem Fall des BGH waren steigende Prämien bis zum Ablauf von 15 Jahren geschuldet.

    Nach Auffassung des BGH kann die Sparkasse in einem solchen Fall nach 15 Jahren kündigen. Die höchste Prämienstufe muss allerdings vorher vollständig gezahlt werden.

    Die Rechtsprechung des BGH nehmen Sparkassen zum Anlass, massenhaft Kündigungen auszusprechen. Dabei ist jedoch nicht jede Kündigung mit dem Fall des BGH vergleichbar. Viele Verträge enthalten, anders als der Fall des BGH, fest vereinbarte Laufzeiten. Diese sind nach Auffassung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender einzuhalten. „Wenn über feste Laufzeiten konkrete Prämienzahlungen vereinbart worden sind, dann sind diese auch einzuhalten. Sparverträge können damit erheblich länger laufen als 15 Jahre. Eine generelle Kündigungsmöglichkeit nach 15 Jahren für Sparkassen-Sparverträge existiert auch nach der Rechtsprechung des BGH nicht.“

    Was sollten Verbraucher tun?

    Die Verbraucherzentralen raten zur Prüfung jeden Einzelfalls. Ob in dem eigenen Fall die erhaltene Kündigung rechtswidrig ist und die Sparkasse den Vertrag fortsetzen muss oder Zinsen schuldet, lässt sich am besten im Rahmen einer Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klären.

    Die BENDER Rechtsanwaltskanzlei bietet allen betroffenen Sparern eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Wirksamkeit der erhaltenen Kündigung. Nutzen Sie risikolos die Möglichkeit, Ihre Rechte fachanwaltlich prüfen zu lassen.

    Übersenden Sie uns Ihren Vertrag und die erhaltene Kündigung und wir geben Ihnen kurzfristig eine Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.

     

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