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Urteil: Sparkasse Dillenburg zur Rückzahlung Vorfälligkeitsentschädigung und Kontogebühren verurteilt

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    Das Amtsgericht Dillenburg hat in seinem aktuellen Urteil vom 24.04.2023 zum Aktenzeichen 8 C 208/22 (nicht rechtskräftig – HIER ABRUFBAR) entschieden, dass die Formulierung zur Vorfälligkeitsentschädigung im Vertragsmuster der Sparkasse, das auch von vielen anderen Sparkassen verwendet wurde, die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt.

    Die von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender vertretene Klagepartei hatte bei vorzeitiger Ablöse einer Immobilienfinanzierung in Höhe eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 2.590,75 EUR bezahlt.

    Das Urteil

    Das Amtsgericht urteilte nun, dass der Klagepartei gegen die beklagte Sparkasse ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung zusteht. Seit dem 21.03.2016 sind Sparkassen und Banken verpflichtet, den Darlehensnehmer über Voraussetzungen und die Berechnungsmethode für den Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung eindeutig zu informieren. Fehlt diese Information oder ist sie unklar, kann die Sparkasse oder Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Wird eine solche dennoch bezahlt, kann diese aus sogenannter ungerechtfertigter Bereicherung zurückgefordert werden.

    Das Amtsgericht erkannte für den Vertrag der Sparkasse, dass die Angaben in Ziffer 10.2 den gesetzlichen Erfordernissen nicht genügen. Unter anderem ist für einen Verbraucher nicht klar genug erkennbar, dass die Vorfälligkeitsentschädigung sich nicht auf die Zinsen für die gesamte Dauer der vereinbarten Zinsfestschreibung des Vertrages beläuft, sondern auf den Zeitraum der gesicherten Zinserwartung begrenzt ist. Zum Beispiel begrenzt ein gesetzliches Kündigungsrecht vor Ablauf der Zinsfestschreibung die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung.

    Weitere Urteile anderer Gerichte

    Vergleichbar hatten auch das Landgericht Rostock (Urteil vom 10.02.2021 – Az. 2 O 872/19) und das Landgericht Limburg (Urteil vom 22.12.2022 – Az. 1 O 32/22) Sparkassen zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt.

    „Das Urteil lässt sich auch auf alle anderen Sparkassen übertragen, die entsprechende Formulare verwendet haben. Auch bei anderen Banken liegen entsprechende Fehler vor, die von Gerichten bereits bestätigt worden sind.“, erklärt Rechtsanwalt Simon Bender. „Betroffen sind potentiell alle Vorfälligkeitsentschädigungen für Immobiliar-Darlehensverträge, die ab dem 21.03.2016 geschlossen wurden.“, ergänzt Rechtsanwalt Bender.

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte die Commerzbank mit Urteil vom 01.07.2020, Az.: 17 U 810/19 (rechtskräftig) ebenfalls zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt.

    Sparkasse muss auch Kontogebühren zurückzahlen

    Darüber hinaus verurteilte das Landgericht die Sparkasse Dillenburg auch zur Rückzahlung von während der Laufzeit erhöhten Kontogebühren eines Girokontos. Die Gebührenerhöhung war ohne Zustimmung der Klagepartei mittels der sogenannten AGB Zustimmungsfiktion erfolgt. Wer einer Erhöhung nicht innerhalb einer Frist widerspricht, soll einer solchen nach den AGB automatisch zustimmen. Dass eine solche Regelung unwirksam ist, hatte der BGH mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 2620) bereits entschieden.

    Leider sind Banken und Sparkassen in vielen Fällen freiwillig nicht bereit, Kontogebühren zu erstatten, obwohl die Rechtslage eindeutig ist. So hatte auch die Ethikbank (Volksbank Eisenberg eG) in einem von Rechtsanwalt Bender geführten Verfahren die Rückzahlung von Kontogebühren verweigert, erkannte nach Klageerhebung vor dem Amtsgericht Stadtroda (Anerkenntnisurteil vom 04.03.2022 – Az. 2 C 308/21 – HIER ABRUFBAR) diese jedoch vollständig an.

    Jetzt kostenlos eigene Ansprüche prüfen lassen

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender befasst sich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit der Durchsetzung von Ansprüchen von Darlehensnehmern im Zusammenhang mit Vorfälligkeitsentschädigungen und Widerrufsrechten und hat eine Vielzahl von Entscheidungen zu Gunsten von Darlehensnehmern erzielen können

    Wir bieten allen Verbrauchern eine kostenlose und unverbindliche Prüfung des eigenen Darlehensvertrages auf mögliche Rückforderung oder Vermeidung einer Vorfälligkeitsentschädigung an. Da Ansprüche auf Rückzahlung in drei Jahren ab Zahlung (Fristbeginn ist das Jahresende der Zahlung) verjähren können, empfiehlt sich eine kurzfristige Prüfung.

    Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.

    Mehr Informationen auch hier:

    https://benderlegal.de/faelle/vorfaelligkeitsentschaedigung-vermeiden-zurueckholen/

     

     

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