Mit aktuellem Urteil aus dem April 2023 hat das OLG München zum Widerruf eines Autokredits der BMW Bank aus dem Jahre 2010 geurteilt. Der Vertrag wurde mit Anschlussfinanzierung im Jahre 2015 zur Finanzierung der Schlussrate verlängert. In einer solchen Konstellation stellte sich regelmäßig die Frage, ob beide Verträge widerrufbar sind.
Richtigerweise hat das OLG München nunmehr klargestellt, dass beide Verträge eine Einheit darstellen und daher auch wirksam gemeinsam widerrufen werden können (das Urteil ist auszugsweise HIER abrufbar).
„1.Die streitgegenständlichen Darlehensverträge vom 26.11.2010 und vom 04.11.2015 sind wirtschaftlich und rechtlich als Einheit zu sehen. […] Daraus folgt, dass die vom Kläger am 14.02.2020 abgegebenen Widerrufserklärungen zu dem ursprünglichen Darlehensvertrag vom 26.11.2010 und dem Folgedarlehensvertrag vom 04.11.2015 beide Verträge und den verbundenen Kaufvertrag vom Dezember 2010 erfassen. Das Dauerschuldverhältnis wurde mit Abschluss vom 04.11.2015 ausdrücklich bestätigt und unter die neue Rechtslage gestellt, so dass einheitlich das zu diesem Stichtag geltende Zivilrecht zur Anwendung kommt und sich die nachfolgend genannten Vorschriften auf das an diesem Tag anzuwendende Zivilrecht beziehen (vgl. Art. 229 §§ 32 Abs. 1, 38 Abs. 1, 40 Abs. 1 EGBGB).“
Weiter hat das OLG München festgestellt, dass die Widerrufsinformationen der BMW Bank bezogen auf die unzureichende Angabe des Verzugszinssatzes fehlerhaft sind, so dass ein Widerruf grundsätzlich noch heute wirksam möglich ist.
„2.Die beiden Widerrufserklärungen sind wirksam.
Dem Kläger ist zunächst darin Recht zu geben, dass er bei Abschluss der streitgegenständlichen Darlehensverträge nicht alle Pflichtangaben gemäß § 492 Abs. 2 BGB erhalten hat, so dass die Frist des ihm gemäß § 495 Abs. 1 i.V.m. § 355 BGB zustehenden Widerrufsrechts nicht zu laufen begann. Dies bezieht sich insbesondere auf die Information über den Verzugszinssatz und die Art und Weise seiner etwaigen Anpassung nach Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB.“
Was können Verbraucher tun?
Wer einen KFZ-Darlehensvertrag bei der BMW Bank oder einer anderen Bank geschlossen hat, kann in vielen Fällen noch heute den Widerruf erklären, so dass der Vertrag rückabzuwickeln ist. Vor dem Hintergrund, dass grundsätzlich Wertersatz für den Wertverlust des Fahrzeuges geschuldet ist, sollte in jedem Fall genau geprüft werden, ob ein Widerruf wirtschaftlich sinnvoll ist.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender bietet deutschlandweit allen Kredit- oder Leasingnehmern eine unverbindliche kostenlose Prüfung und Ersteinschätzung der eigenen Möglichkeiten an. Seit Beginn der Widerrufsrechtsprechung ist Rechtsanwalt Bender im Schwerpunkt mit dem Widerruf von Darlehensverträgen und Leasingverträgen befasst und konnte bereits eine Vielzahl von Urteilen und außergerichtlichen Erfolgen für Verbraucher erzielen.
Gerne prüfen wir auch Ihren Vertrag. Nehmen Sie zu uns unverbindlich Kontakt auf