In einem ersten von Rechtsanwalt Bender geführten Verfahren hatte das Landgericht Schweinfurt bereits mit Urteil vom 26.10.2020 (Az.: 23 O 314/20 – rechtskräftig), die Proindex Capital AG zur Rückzahlung von EUR 20.520,40 aus einer Genussrechtsbeteiligung verurteilt.
Die Proindex Capital AG hatte nach fristgerechter Kündigung der Genussrechte keine Rückzahlung vorgenommen.
In zwei weiteren Verfahren im Jahre 2022 vor dem Landgericht Schweinfurt, bei denen nach Kündigung keine fristgemäße Rückzahlung erfolgt ist, hat die Proindex Capital AG nach Klageerhebung durch die BENDER Rechtsanwaltskanzlei den nach Kündigung zur Rückzahlung geschuldeten Betrag in voller Höhe bezahlt und damit den Anspruch anerkannt.
„Denn die beklagte Partei hat zwischenzeitlich die strittige Forderung ohne Einwendungen bezahlt und hierdurch zum Ausdruck gebracht, dass die Forderung der Klägerseite berechtigt war.“ (LG Schweinfurt, Beschluss vom 01.12.2022, Az. 24 O 630/22)
Darüber hinaus wurde die Proindex Capital AG in beiden Fällen verurteilt, die gesamten Verfahrenskosten zu bezahlen.
„Vorliegend waren der beklagten Partei die Kosten aufzuerlegen, da sie zwischenzeitlich die strittige Forderung ohne Einwendungen bezahlt und hierdurch zum Ausdruck gebracht, dass die Forderung der Klägerseite berechtigt war.“ (LG Schweinfurt, Beschluss vom 29.11.2022, Az. 21 O 598/22)
Beschlüsse können HIER abgerufen werden.
Anleger sollten tätig werden
Anleger sollten ihre Rechte auf Rückzahlung nach Kündigung geltend machen und sich nicht mit einer Erklärung der Gesellschaft abfinden, man werde die Rückzahlung zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen.
Für eine Vertretung und Durchsetzung der Interessen im Zusammenhang mit einer Genussrechtsbeteiligung bei der Proindex Capital AG steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender gerne zur Verfügung.
Die BENDER Rechtsanwaltskanzlei bietet eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und eine deutschlandweite Vertretung an.