Einstweilige Verfügung Landgericht Köln – Bank Norwegian (NOBA) muss SCHUFA Eintrag löschen lassen

In einem von Rechtsanwalt Simon Bender geführten Verfahren hat das Landgericht Köln Beschluss vom 13.06.2024 Az. 21 O 243/24 – HIER ABRUFBAR) die Bank Norwegian (NOBA Bank) in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, eine SCHUFA-Meldung zu widerrufen. Mir der SCHUFA-Meldung wurde die Kündigung und Fälligstellung eines Darlehens über EUR 9.000,00 behauptet. Nach Prüfung und … Einstweilige Verfügung Landgericht Köln – Bank Norwegian (NOBA) muss SCHUFA Eintrag löschen lassen weiterlesen